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   OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05   

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https://dejure.org/2007,10952
OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05 (https://dejure.org/2007,10952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.2007 - 12 U 1622/05 (https://dejure.org/2007,10952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 2007 - 12 U 1622/05 (https://dejure.org/2007,10952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung von Gestattungsverträgen über die Benutzung öffentlicher Wege und Straßen; Wirksamkeitsanforderungen an die außerordentlichen Kündigung von Gestattungsverträgen; Voraussetzungen für die Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage; Kriterien für die ...

  • Judicialis

    TKG 1996 § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; TKG 1996 § 8; ; TKG 1996 §§ 50 ff.; ; TKG 1996 § 50 Abs. 1 Satz 1; ; TKG 1996 § 50 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 60 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffenltich-rechtliche Natur von Gestattungsverträgen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen zum Betreiben eines Breitbandkabelnetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05
    Das Landgericht hat allerdings die Rechtswegfrage falsch entschieden (vgl. BGHZ 162, 78, 80 ff.), jedoch ist das in der Berufungsinstanz für sich genommen nicht mehr zu beanstanden (§ 17a Abs. 5 GVG).

    Liegt diese Voraussetzung vor, dann ist es unerheblich, ob die Vertragsparteien in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen oder sich als juristische Personen gleichberechtigt gegenüber treten (vgl. BGHZ 162, 78, 81).

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05
    Das Gesetz enthält mit allem ein Sonderregime (BVerwG NVwZ 2000, 316, 317 f.), das durch vertragliche Regelungen im vorliegenden Fall nicht unterlaufen werden darf.
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05
    Nach der auch im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG verfassungskonformen Regelung (BVerfG NVwZ 1999, 520 ff.) des § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 (§ 68 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004) ist der Bund befugt, Verkehrswege, zu denen auch öffentliche Wege und Plätze zählen, für die öffentlichen Zwecken dienenden Kommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit nicht dadurch der Widmungszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2002 - 10 L 1791/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05
    Es liegt auch eine abschließende Regelung vor, die wegen der generellen Unentgeltlichkeit der Straßennutzung zum Beispiel einer Gebührenerhebung entgegensteht (vgl. OVG Lüneburg Urt. vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - TMR 2002, 483 ff.; VGH München NVwZ-RR 2002, 87 ff.).
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