Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- erbrechtsiegen.de
Minderung pflichtteilsergänzungsrelevanter Zuwendungen durch Vergütungen für soziale Kontakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bewertung von der Erblasserin erwarteter Leistungen ihrer Testamentserbin im Rahmen der Bemessung des Pflichtteils- und eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 06.04.2020 - 2 O 120/15
- OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
- OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 646/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 724
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15
Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Diese persönlichen Leistungen der Beklagten sind entgegen der Ansicht der Klägerin - dem Grunde nach zunächst - unabhängig davon in die Bewertung mit einzubeziehen, ob die Erblasserin im Zeitpunkt ihrer Erklärung pflegebedürftig war, ob sie zu Hause durch eine professionelle Tagespflege (mit-)versorgt wurde und/oder sich in einem Pflegeheim befand (vgl. BGH NJW 2017, 329 ).Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen.
- BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94
Gegenstand einer gemischten Schenkung
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Ob der Wert der von der Beklagten ausgehenden Leistungen gleichwertig war oder nicht, sollte daher zunächst der subjektiven Bewertung der Bestimmenden, hier der Erblasserin, selbst unterliegen, die aufgrund ihrer Privatautonomie grundsätzlich selbst über ihr Vermögen frei disponieren konnte (vgl. BGH NJW 95, 1349; NJW-RR 96, 754 ). - OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99
Verjährung Kapitalanlagebetrug
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen.
- LG Hechingen, 01.12.2015 - 2 O 120/15
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 06.04.2020, Az. 2 O 120/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Ob der Wert der von der Beklagten ausgehenden Leistungen gleichwertig war oder nicht, sollte daher zunächst der subjektiven Bewertung der Bestimmenden, hier der Erblasserin, selbst unterliegen, die aufgrund ihrer Privatautonomie grundsätzlich selbst über ihr Vermögen frei disponieren konnte (vgl. BGH NJW 95, 1349; NJW-RR 96, 754 ). - OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen. - OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages; …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20
Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen.