Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.10.2012 - 5 U 583/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Auffahrunfall eines Radfahrers auf einen anderen Radfahrer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung bei einem Auffahrunfall unter Radfahrern; Umfang der Beweisaufnahme bei Abweichen von der erstinstanzlichen Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung bei einem Auffahrunfall unter Radfahrern; Umfang der Beweisaufnahme bei Abweichen von der erstinstanzlichen Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Der Auffahrunfall des Radfahrers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Der unaufmerksame Radfahrer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrradfahrer kann für Kollision selbst verantwortlich sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung des Fußgängers wegen Unfall aufgrund unaufmerksamen Radfahrers - Unzureichende Aufmerksamkeit, fehlender Sicherheitsabstand sowie verspätete Reaktion begründete weit überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers
Verfahrensgang
- LG Trier, 23.04.2012 - 4 O 275/11
- OLG Koblenz, 24.10.2012 - 5 U 583/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 475
- MDR 2013, 335
- NZV 2013, 248
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67
Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2012 - 5 U 583/12
Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; BGH VersR 1998, 474, 475). - BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87
Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2012 - 5 U 583/12
Es kommt also für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH VersR 1988, 1238, 1239 m.w.N.). - BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2012 - 5 U 583/12
Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; BGH VersR 1998, 474, 475).
- OLG Hamm, 16.05.2018 - 7 U 2/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine abschüssige Straße herunter fahrenden …
Es kommt also für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 583/12).