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   OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22   

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OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22 (https://dejure.org/2022,33821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22 (https://dejure.org/2022,33821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22 (https://dejure.org/2022,33821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 201a Abs 1 Nr 2 StGB, § 201a Abs 1 Nr 3 StGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 33 KunstUrhG
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Zugänglichmachen einer Aufnahme eines verletzten Polizeibeamten bei Verlinkung eines Videos in einem Retweet; öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge der fehler- bzw. lückenhaften Würdigung der Videoaufzeichnung auch deshalb unzulässig ist, weil die Revision die Videoaufzeichnung nicht vorlegt (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris; BGH, 4 StR 58/18 v. 19.12.2018 - Rn. 23 n. juris).

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, dringt diese Rüge auch in der Sache nicht durch, da das Vorbringen nur durch das Ansehen des Videos und damit - entgegen der auf den "zweifelsfreien Akteninhalt" abstellenden Einschätzung des Verteidigers - nur durch eine dem Revisionsverfahren fremde Rekonstruktion der Beweisaufnahme überprüfbar wäre (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris, wonach eine solche Rüge bereits unzulässig ist; BGH, 4 StR 135/13 v. 10.10.2013 - NStZ-RR 2014; 3 StR 516/08 v. 09.12.2008 - juris; KK-StPO/Ott, 8. Auflage 2019, § 261 Rn. 193; MüKoStPO/Miebach, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 417 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 261 Rn. 42).

    Denn die Frage, welcher Bedeutungsgehalt der Videoaufzeichnung eines Geschehens selbst oder Standbildern hiervon zukommt, erfordert gleichermaßen eine Bewertung, die allein Sache des Tatrichters im Rahmen der ihm obliegenden Gesamtwürdigung ist (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris).

  • OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07

    Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Es ist insofern nicht erforderlich, dass der Dritte Gewahrsam an der Aufnahme erhält; vielmehr reicht es aus, wenn ihm ein "Internet-Link", also ein Sprungziel im Internet zu einem bestimmten Angebot, überlassen wird, durch dessen Aktivierung er die unbefugte Bildaufnahme ansehen kann (vgl. BGH, 2 StR 151/11 v. 18.01.2021 - Rn. 15 ff n. juris für das Drittbesitzverschaffen und Verbreiten i.S.v. § 184b StGB; OLG München, 18 U 2067/07 v. 26.06.2007 - Rn. 21 f. n. juris für das öffentliche Zur-Schau-Stellen i.S.v. § 22 KunstUrhG; MüKoStGB/Graf, a.a.O., Rn. 63; NK-StGB/Kargl, 5. Auflage 2017, § 201a Rn. 18).

    Eine öffentliche Zurschaustellung ist jede Art der Sichtbarmachung eines Bildnisses gegenüber einer nicht bestimmt abgegrenzten und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönlich verbundenen Mehrzahl von Personen, ohne dass das Publikum die Verfügungsgewalt über das Bildnis erhält (vgl. OLG München, 18 U 2067/07 v. 26.06.2007 - Rn. 20 n. juris; BeckOK UrhR/Engels, a.a.O., Rn. 54).

  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Danach muss der Revisionsführer die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensfehler begründen, so genau und vollständig mitteilen, dass dem Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift und ohne Rückgriff auf den Akteninhalt eine Beurteilung ermöglicht wird, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sollten die behaupteten Tatsachen zutreffen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, 2 StR 34/13 v. 12.03.2013 - NStZ-RR 2013, 222; Senat, 1 OLG 32 Ss 133/21 v. 21.12.2021 - juris).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Angesichts dieser objektiv unrichtigen Darstellung des Verfahrensablaufs bietet die Rüge keine ausreichende Grundlage für die Prüfung des betreffenden Verfahrensvorganges und ist schon deshalb unzulässig (vgl. BGH, 4 StR 584/10 v. 10.05.2011 - BeckRS 2011, 15304; 1 StR 544/09 v. 02.11.2010 - BeckRS 2011, 863; BeckOK StPO/Wiedner, 44. Edition 01.04.2022, § 344 Rn. 67).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Es genügt insofern die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 v. 26.06.1979 - juris; Schricker/Loewenheim/Götting, 6. Auflage 2020, § 22 KunstUrhG Rn. 17).
  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17

    Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Bei der hier allein denkbaren Berichterstattung über "Vorgänge des Zeitgeschehens" handelt es sich um Formen der Nachrichtenübermittlung oder Dokumentationen, die ein wahres Geschehen zum Inhalt haben und Informationszwecken dienen, wobei im Hinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse umfasst sind (vgl. BGH, VI ZR 56/17 v. 29.05.2018 - Rn. 11 n. juris zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG; MüKoStGB/Graf, a.a.O., Rn. 104).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Ein Bildnis in diesem Sinne ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGH, I ZR 226/97 v. 01.12.1999 - NJW 2000, 2201, beck-online; BeckOK UrhR/Engels, 35. Edition 15.07.2022, § 22 KunstUrhG Rn. 19), was nach den getroffenen Feststellungen insbesondere aufgrund der Nahaufnahme des Kopf- und Gesichtsbereiches des Verletzten der Fall ist.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Weil das Revisionsgericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens überprüft, muss zudem die Angriffsrichtung der Rüge feststehen; sie bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Danach muss der Revisionsführer die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensfehler begründen, so genau und vollständig mitteilen, dass dem Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift und ohne Rückgriff auf den Akteninhalt eine Beurteilung ermöglicht wird, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sollten die behaupteten Tatsachen zutreffen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, 2 StR 34/13 v. 12.03.2013 - NStZ-RR 2013, 222; Senat, 1 OLG 32 Ss 133/21 v. 21.12.2021 - juris).
  • BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08

    Einlassung durch Verlesung einer vorbereiteten Erklärung (Abweichung zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, dringt diese Rüge auch in der Sache nicht durch, da das Vorbringen nur durch das Ansehen des Videos und damit - entgegen der auf den "zweifelsfreien Akteninhalt" abstellenden Einschätzung des Verteidigers - nur durch eine dem Revisionsverfahren fremde Rekonstruktion der Beweisaufnahme überprüfbar wäre (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris, wonach eine solche Rüge bereits unzulässig ist; BGH, 4 StR 135/13 v. 10.10.2013 - NStZ-RR 2014; 3 StR 516/08 v. 09.12.2008 - juris; KK-StPO/Ott, 8. Auflage 2019, § 261 Rn. 193; MüKoStPO/Miebach, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 417 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 261 Rn. 42).
  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

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