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   OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08   

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https://dejure.org/2009,5232
OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08 (https://dejure.org/2009,5232)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.2009 - 13 UF 594/08 (https://dejure.org/2009,5232)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 13 UF 594/08 (https://dejure.org/2009,5232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer abgestuften Herabsetzung des Unterhalts bis zum völligen Wegfall aufgrund seiner Verwirkung wegen Verschweigens einer Erbschaft und einer Lebensversicherung durch die Ehefrau; Vorliegen einer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt in Gestalt von ...

  • Judicialis

    BGB § 1572

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Befristung bei Kindererziehung und Langzeitehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572
    Befristung nachehelichen Unterhalts aufgrund Ehescheidung im Jahr 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückenleiden ist kein "ehebedingter Nachteil" - Nachehelicher Unterhalt für geschiedene Frau darf trotz Krankheit befristet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2315
  • FamRZ 2010, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Eine Erkrankung ist nicht schon deshalb als ehebedingter Nachteil zu betrachten, weil sie während der Ehe eingetreten ist (BGH XII ZR 131/07), erst recht also nicht, wenn sie während der der Ehe nachfolgenden Kinderbetreuung im Sinne von § 1572 Nr. 2 BGB erstmals auftritt.

    Da es sich bei der Krankheit und der durch sie bedingten Erwerbsunfähigkeit in der Regel um eine schicksalhafte Entwicklung handelt, ist eine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten für das allein in zeitlichem Zusammenhang mit der Ehe stehende Krankheitsrisiko nicht ohne weiteres zu rechtfertigen" (BGH XII ZR 131/07; vgl auch OLG Celle NJW 2008, 3576).

    Der Bundesgerichtshof hat aber inzwischen durch Urteil vom 27.11.2008 (XII ZR 131/07) in dieser Frage in der oben zitierten Weise entschieden.

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (BGH a.a.O. und FamRZ 2008, 1325, 1328 f. und FamRZ 2008, 1508, 1511).

    Es genügt eine schwerwiegende Gefährdung seiner Vermögensinteressen, die etwa dadurch entstehen kann, dass der Unterhaltsschuldner bereits geleisteten Unterhalt trotz angestiegenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten später nicht erfolgreich zurückfordern kann, weil der Berechtigte sich regelmäßig auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1325).

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZR 132/05

    Wirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses von nachehelichem Unterhalt und

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Ehebedingte Nachteile liegen vor, wenn die Gestaltung der Ehe, insbesondere die Arbeitsteilung der Ehegatten, die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, beeinträchtigt hat (vgl. BGH FamRZ 2008, 582, 586).
  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Jedenfalls folgte der Senat bisher der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2000, 153), wonach auch in diesen Fällen eine Offenbarungspflicht besteht, und tut dies auch weiterhin.
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (BGH a.a.O. und FamRZ 2008, 1325, 1328 f. und FamRZ 2008, 1508, 1511).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1997, 483) sind jedenfalls die Parteien eines Vergleichs verpflichtet, sich ungefragt zu informieren, falls sich ein für die Berechnung maßgebender Parameter wesentlich ändert.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Ohnehin kommt nach der neueren Rechtsprechung des BGH (beginnend mit der Entscheidung vom 12. April 2006 - XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006) der Ehedauer für die Frage der Billigkeitsabwägung zwar noch eine herausgehobene Bedeutung zu, dies aber in erster Linie, weil sie Indiz für die Verflechtung der beiderseitigen Verhältnisse ist (vgl. auch BGH FamRZ 2006, 1325).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08
    Bestand bei Beginn des Anschlussunterhalts aufgrund eines weggefallenen früheren Anspruchsgrundesnur ein Anspruch auf einen Teil des vollen Bedarfs, so entsteht auch der Anspruch auf Anschlussunterhalt nur als solcher auf Teilunterhalt (BGH FamRZ 2001, 1291).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 2 UF 43/09

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt

    Sie können sich nach § 1578 b Abs. 1 S. 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (Regierungsentwurf, BT-Drucksache 16/1830 S. 18 f.; BGH, FamRZ 2009, 128-131, zitiert nach juris, Rn. 31 ff.; BGH, FamRZ 2009, 1207ff., zitiert nach juris, Rn. 35; BGH vom 14.10.2009 zu XII ZR 146/08, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Frankfurt, FuR 2008, 612 f., zitiert nach juris, Rn. 9; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526ff., zitiert nach juris, Rn. 61; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2009 zu 17 UF 128/09, zitiert nach juris, Rn. 55; OLG Oldenburg,  MDR 2009, 1116, zitiert nach juris, Rn. 19, 20; OLG Koblenz, NJW 2009, 2315-2318, juris, Rn. 18).
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