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OLG Koblenz, 25.03.2013 - 3 W 178/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB
Unterlassungsanspruch einer Zahnärztekammer gegen einen Zahnarzt: Meinungsäußerungen im Bereich der unzulässigen Schmähkritik - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schmähkritik begründet Unterlassungsanspruch der diffamierten Person - Meinungsfreiheit deckt nur sachliche Kritik
Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.03.2013 - 2 O 262/12
- OLG Koblenz, 25.03.2013 - 3 W 178/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 591