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   OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05   

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https://dejure.org/2005,9264
OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05 (https://dejure.org/2005,9264)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.2005 - 1 Ws 231/05 (https://dejure.org/2005,9264)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. April 2005 - 1 Ws 231/05 (https://dejure.org/2005,9264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 359 Nr 5 StPO, § 369 StPO
    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im Probationsverfahren nach Bejahung der Geeignetheit im Additionsverfahren; Grenzen der vorweggenommenen Beweiswürdigung bei einander ausschließenden Zeugenaussagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrags bei Berufen auf die Aussagen neuer Zeugen; Bindung des mit der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags befassten Gerichts im Probationsverfahren an die im Aditionsverfahren erfolgte Beurteilung; Vorweggenommenen Beweiswürdigung im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 317
  • NStZ-RR 2007, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Die Bindungswirkung eines solchen Zulassungsbeschlusses erstreckt sich lediglich auf die formellen Voraussetzungen nach § 366 Abs. 2 StPO, nicht jedoch auf die speziellen Voraussetzungen nach § 366 Abs. 1 StPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 Ws 231/05, BeckRS 2005, 7236; KG, Beschluss vom 14. September 2001 - 1 AR 908/01, 918/01, 920/01 - 4 Ws 123/01, juris, Rn. 3; Gössel, a. a. O., § 370, Rn. 5; Schmidt, a. a. O., Rn. 19 und § 370, Rn. 7; Alexander, in: Miebach/Hohmann, Wiederaufnahme in Strafsachen, 2016, Abschnitt F, Rn. 284 m. w. N.).
  • OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18

    Begründetheitsprüfung im Wiederaufnahmeverfahren nach Beweisaufnahme gem. § 369

    Die von der Verteidigung für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Beschluss v. 08.10.2004, 3 Ws 100/04, bei juris) und Koblenz (Beschluss v. 25.04.2005, 1 Ws 231/05, bei juris) betreffen zum einen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, und schließen zum anderen - trotz z. T. missverständlicher Leitsätze - eine inhaltliche Würdigung der im Probationsverfahren erhobenen Beweise, die das Gesetz mit der Formulierung "genügende Bestätigung" geradezu zwingend erfordert, ausweislich der jeweiligen Beschlussgründe auch für Zeugenaussagen nicht (vollständig) aus.
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