Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe; Auslegung von Eheverträgen in Fällen der gestörten Vertragsparität; Freie Vereinbarkeit von Scheidungsfolgen; Berechnung der Höhe des ehelichen Unterhaltsanspruchs
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ehegattenunterhalt, Ehevertrag und ernsthafte Erkrankung bei Vertragsschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts; Geltendmachung des Versorgungsausgleichs außerhalb des Verbundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unheilbare Erkrankung - Unterhaltsverzicht unwirksam
Verfahrensgang
- AG Mainz, 23.04.2003 - 31 F 135/02
- OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. Februar 2004 - XI I ZR 265/02 -, FamRZ 2004, 601, 604 ff. = MDR 2004, 573 ff.) obliegt dem Tatrichter eine Gesamtschau der getroffenen Vereinbarungen, der Gründe und Umstände ihres Zusammenkommens sowie der beabsichtigten und verwirklichten Gestaltung des ehelichen Lebens.Sofern der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Vertragsfreiheit gegebenenfalls eine Vereinbarung abzudecken vermag, wonach das in einer bereits vor der Ehe zutage getretenen Krankheit angelegte Lebensrisiko eines Partners von vornherein aus der gemeinsamen Verantwortung der Ehegatten füreinander herausgenommen wird (BGH, FamRZ 2004, 601, 604 f. unter III.1.a. sowie unter III.2.a.), gewinnt dies im Streitfall keine Bedeutung.
- OLG Hamburg, 28.07.1999 - 7 UF 73/99
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
Der Versorgungsausgleich, für dessen Durchführung es allerdings keines Antrags bedarf (§ 623 Abs. 1 Satz 3 ZPO ), wurde indes vom Amtsgericht nicht von Amts wegen eingeleitet (vgl. § 53 b FGG ); er ist mithin nicht rechtzeitig in den Verbund getreten und muss isoliert geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2000, 842 zum Sorgerechtsverfahren;… Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO , 25. Aufl. 2003, § 623 Rdn. 16). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
a) Es ist - im Lichte der Wechselwirkung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG - die Aufgabe der Gerichte, den Inhalt des Ehevertrages in Fällen gestörter Vertragsparität über die zivilrechtlichen Generalklauseln einer Kontrolle zu unterziehen und gegebenenfalls zu korrigieren (BVerfG, FamRZ 2001, 343 ff.; 985). - BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82
Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
Dass die Antragsgegnerin - wie sie vorträgt - im Fall der Scheidung eine nochmalige Verschlechterung ihres Zustandes befürchtet, reicht hierfür noch nicht hin (vgl. BGH, FamRZ 1979, 469, 470); das Drohen einer "psychischen Ausnahmesituation" (vgl. BGH, FamRZ 1984, 559, 560 f.) hat die Antragsgegnerin nicht dargetan (§ 616 Abs. 3 ZPO ). - BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78
Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.2004 - 11 UF 329/03
Dass die Antragsgegnerin - wie sie vorträgt - im Fall der Scheidung eine nochmalige Verschlechterung ihres Zustandes befürchtet, reicht hierfür noch nicht hin (vgl. BGH, FamRZ 1979, 469, 470); das Drohen einer "psychischen Ausnahmesituation" (vgl. BGH, FamRZ 1984, 559, 560 f.) hat die Antragsgegnerin nicht dargetan (§ 616 Abs. 3 ZPO ).
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts durch einen aus dem …
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in OLGR Koblenz 2005, 355 ff. veröffentlicht ist, hat der Antragsgegnerin dem Grunde nach zu Recht Unterhalt zuerkannt. - OLG Koblenz, 16.01.2007 - 11 UF 314/06
Wirksamkeit eines verfahrensfehlerhaft nicht verkündeten Urteils; Pflicht des im …
Der Versorgungsausgleich kann im zweiten Rechtszug nicht mehr eingeleitet werden (vgl. § 623 Abs. 4 Satz 1 ZPO ; vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2004 - 11 UF 329/03 - OLGR 2005, 355,357).