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   OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05   

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https://dejure.org/2007,15922
OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05 (https://dejure.org/2007,15922)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2007 - 12 U 748/05 (https://dejure.org/2007,15922)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 12 U 748/05 (https://dejure.org/2007,15922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung eines auf Grund eines Kaufvertrags über Mobiltelefone geleisteten Betrages; Rückzahlung eines durch Überweisung geleisteten Geldbetrages; Zweckmäßigkeit der Ladung eines Auslandszergen; Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit; ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 128a Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 166; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Entbehrlichkeit [Unerreichbarkeit] - Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Geldbetrages bei fehlgeschlagenem Geschäft; Bösgläubigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 11.02.1998 - 1 U 293/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
    Sie kann daher unterbleiben (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1685; Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl., § 355 Rn. 10).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85

    Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, §

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
    Liegen jedoch - wie hier - eindeutige Tatsachen vor, kann daraus auch auf die Kenntnis der Rechtsfolgen, also des Fehlens des rechtlichen Grundes, geschlossen und auf die Überzeugung eines objektiv Denkenden abgestellt werden (vgl. BGHR BGB § 819 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
    Sie beweist freilich nur, dass das Strafgericht die darin beurkundeten Feststellungen getroffen hat, nicht zugleich, dass diese zutreffend seien (BGH NJW-RR 2005, 1024, 1025).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
    Hierfür muss der Bereicherungsempfänger das Fehlen des rechtlichen Grundes selbst und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen gekannt haben (vgl. BGHZ 118, 383, 392); die bloße Kenntnis von Tatsachen, auf denen das Fehlen des Rechtsgrundes beruht, reicht nicht aus.
  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 748/05
    Der Zivilrichter kann demnach die Feststellungen zwar verwenden, diese unterliegen aber seiner freien Beweiswürdigung nach Maßgabe von § 286 ZPO (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727, 728; Beulke in: Festschrift für Friedrich Christian Schroeder, 2006, S. 663, 665).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    1937, Nr. 162; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1685; WM 2001, 2055 [insoweit in OLGR 2001, 403 nicht abgedruckt]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.3.2002 - 9 U 199/99 [[...], dort Rz. 37-40]; OLG Koblenz OLGR 2008, 362; Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO , 2009, Rz. 280; Hk-ZPO/Saenger § 284 Rz. 53; HdbStraßenverkR/ Burmann/Heß Kap. 3 B Rz. 390; Zöller/Greger, ZPO , 30. Aufl. 2014, Rz. 11 a vor § 284 [ohne Erwähnung der Gegenmeinung]; offengelassen von BGH NJW 1992, 1768 ).
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