Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 129 InsO, § 133 InsO, § 137 InsO
Insolvenzanfechtung: Übergabe von Schecks an den Gerichtsvollzieher als anfechtbare Rechtshandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Insolvenzverfahren - Vorsatzanfechtung - Klage eines Insolvenzverwalters gegen eine BG - Rückgewähr von per Scheck erfolgten Teilzahlungen auf Beitragsforderungen - Rechtshandlung der Schuldnerin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 133
Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 24.06.2009 - 9 O 315/08
- OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Nach § 133 InsO anfechtbar ist jedoch eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung dann, wenn der Schuldner daran mitgewirkt hat (BGH Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 128/08 m. w. N.).Die Möglichkeit zu eigenem willensgesteuerten Handeln wird dem Schuldner jedoch nicht allein dadurch genommen, dass die Einzelzwangsvollstreckung bereits begonnen hat (BGH Urt. v. 10.12.2009 - Az: IX ZR 128/08).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Dass der Kläger - wie von der Beklagten gefordert - für den fraglichen Zeitraum alle fälligen und offen stehenden Gesamtverbindlichkeiten darlegen müsste, damit eine drohende Zahlungsfähigkeit angenommen werden könnte, ergibt sich aus der von ihr zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 272/02) nicht.Von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, ist zu vermuten, dass er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit kennt (BGH Urteil v. 17.7.2003 - IX ZR 272/02).
- BGH, 19.02.2009 - IX ZR 22/07
Rechtshandlung eines Schuldners durch Übergabe eines Schecks an eine anwesende …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Damit liegt eine anfechtbare Rechtshandlung der Insolvenzschuldnerin vor (vgl. BGH Beschluss v. 19.2.2009 - IX ZR 22/07).
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02
Zur Insolvenzanfechtung
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Nur wer darüber entscheiden kann, ob er die angeforderte Leistung erbringt oder verweigert, nimmt eine Rechtshandlung im Sinn des § 129 InsO vor (BGHZ 162, 143 ff.). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10% seiner Verbindlichkeiten, ist von seiner Zahlungsfähigkeit auszugehen, beträgt sie 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen (BGH Urt. v. 24.5.2005 - IX ZR 123/04). - BSG, 17.09.2009 - B 2 U 205/09 B
Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2010 - 10 U 924/09
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar mit den tatsächlichen Feststellungen, welche dem Hinweisbeschluss des 2. Senats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31.3.2010 (2 U 205/09) zu Grunde liegen.