Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Mittäterschaft, Beihilfe, Beteiligung, Voraussetzungen
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 JGG, § 55 Abs 2 S 1 JGG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 249 StGB
Jugendstrafverfahren wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung: Revisionsrecht des Angeklagten gegen das Berufungsurteil nach Behandlung seiner Revision als Berufung; fördernder Tatbeitrag als Voraussetzung der Tatbeteiligung; Tatbeteiligung bei bloßer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht; Zulässigkeit der Revision trotz früherer Revisionseinlegung, die jedoch wegen der Berufungseinlegung der Mitangeklagten ebenfalls als ...
- RA Kotz
Beihilfe - erforderlicher positiver Tatbeitrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht; Zulässigkeit der Revision trotz früherer Revisionseinlegung, die jedoch wegen der Berufungseinlegung der Mitangeklagten ebenfalls als ...
- rechtsportal.de
Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelmäßig keine Tatbeteiligung durch Mitfahrt eines passiv bleibenden Beifahrers
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 58
- StV 2014, 749
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06
Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.Jedoch bedarf es in einer solchen Fallkonstellation sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrem konkreten Ablauf objektiv gefördert oder erleichtert worden ist (BGH NStZ-RR 2007, 37).
- BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09
Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.Der passiv bleibende Beifahrer entfaltet durch seine Mitfahrt keine mit der Tätigkeit des Fahrzeugführers vergleichbare Aktivität, die als Unterstützungshandlung durch positives Tun gewertet werden könnte (BGH NStZ 2010, 224, 225).
- BGH, 12.06.2012 - 3 StR 166/12
Mittäterschaft (Anforderungen an die wertende Gesamtbetrachtung bei Tatbeiträgen …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.Steht eine Unterstützungshandlung des Angeklagten fest, wird unter Berücksichtigung der subjektiven Tatseite zu prüfen sei, ob sie ihm als Mittäter oder Gehilfe zuzurechnen ist (zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 2013, 104 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 07.03.2017 - 2 OLG 4 Ss 138/16
Jugendstrafverfahren: Zulässigkeit der Revision gegen Berufungsurteil bei …
Es war nicht etwa lediglich aufgrund der Bestimmung des § 335 Abs. 3 StPO als Berufung durchzuführen (vgl. dazu Senat, 2 OLG 3 Ss 100/14 v. 25.08.2014, juris Rn. 8).