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   OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07   

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https://dejure.org/2009,24450
OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07 (https://dejure.org/2009,24450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2009 - 5 U 1212/07 (https://dejure.org/2009,24450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07 (https://dejure.org/2009,24450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Behandlungsfehlers bei Versuch der vaginalen Entbindung bei einer infolge Geburtsgeschwulst nicht erkannten Stirnlage; Scheitern einer Vakuumextraktion wegen Abreißens der Saugglocke; Vorliegen eines Behandlungsfehlers bei Absehen von einer Notsectio; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Haftungsfolgen einer verspäteten Notsectio nach gescheiterter Vakuumextraktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Grobe Behandlungsfehler im Zuge einer vaginalen Entbindung mit Vakuumextraktion; Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der grob fehlerhaften Verzögerung eines Kaiserschnitts für eine Schädigung des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hirngeschädigtes Kind sowie Mutter erhalten Schmerzensgeld wegen zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitts - Entwicklungsrückstand mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung kann Schmerzensgeld von 350.000 EUR rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1452
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07
    Denn es würde eine anders geartete Rechtsfolge ausgesprochen, die von den Parteianträgen nicht umfasst und auch nicht verfahrensrechtlich gedeckt wäre (BGH NJW 1998, 3411 ).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2009 - 5 U 1212/07
    Auch wenn es dabei um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muss sie doch in vollem Umfang durch die vom medizinischen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGH VersR 2001, 1030 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13

    Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle

    In Würdigung dieser Gesamtsituation des Klägers, dessen durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihm ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17. März 2015 - I-26 U 108/13 - OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07 -, jeweils in juris) ein Schmerzensgeld i.H.v. 300.000,00 EUR für angemessen.
  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.; OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6; OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.
  • OLG München, 23.12.2011 - 1 U 3410/09

    Arzthaftung: Verspätete geburtsbeendende Maßnahmen als grober Behandlungsfehler;

    Vor diesem Hintergrund hält der Senat ein Schmerzengeld in Höhe von EUR 300.000,00 für angemessen und ausreichend, wobei sich das Schmerzengeld im unteren Bereich des von Gerichten bei schwersten Hirnschädigungen zugesprochenen Schmerzensgeld einordnet (vgl. OLG VersR 2010, 1452).
  • LG Aachen, 10.01.2018 - 11 O 314/14

    Schadensersatzanspruch und Zahlungsanspruch eines Kindes auf Schmerzensgeld wegen

    Das OLG Koblenz (Urteil v. 26.02.2009 - 5 U 1212/07, VersR 2010, 1452) hat 350.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bei einem Geburtsschaden mit Hirnschädigung, die ein freies Sitzen, Stehen, eine G-Weg oder Greifen unmöglich macht, begleitet von einem schweren Entwicklungsrückstand mit geistiger Behinderung, fehlendem Sprachvermögen und dauerhafter Pflegebedürftigkeit.
  • OLG Rostock, 02.06.2023 - 5 U 91/17

    Schmerzensgeldanspruch bei schwersten lebenslänglichen Geburtsschäden

    b) In Würdigung dieser Gesamtsituation der Klägerin, wonach die durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihr ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte und des Senats zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07; OLG Bamberg, Urteil vom 19. September 2016 - 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2018 - 3 U 63/15; OLG Dresden, Urteil vom 18. August 2020 - 4 U 1242/18; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 U 836/18, Rn. 19 ff.; Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - 5 U 55/17, Rn. 17, 23 und Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 119/13, Rn. 59 ff., jeweils in juris) unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles ein Gesamtschmerzensgeld i.H.v. 380.000,00 ? für angemessen.
  • OLG Hamm, 28.01.2019 - 3 U 63/17

    Schadensersatz aus einer fehlerhaften geburtshilflichen Betreuung

    Der zugesprochene Betrag ist auch unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen zugesprochenen Beträge angemessen (vgl. insoweit auch OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2009, Az.: 5 U 1212/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az.: 8 U 107/05; OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.06.1998, Az.: 5 U 26/95).
  • LG Hof, 03.02.2015 - 15 O 18/10

    Schadensersatz für ärztlichen Behandlungsfehler

    Bei derartigen Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen ähnlich denen der Klägerin werden von der Rechtsprechung Schmerzensgelder in einer Größenordnung von 230.000,- bis 600.000,- EUR zugesprochen (OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2004, 7; OLG Hamburg VersR 2003, 270; OLG Koblenz, VersR 2010, 1452; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.01.2010, 1 U 107/09; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.08.2009, 4 U 459/09; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.04.2008, 5 U 6/07).
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