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   OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06   

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https://dejure.org/2007,10568
OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06 (https://dejure.org/2007,10568)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2007 - 12 U 653/06 (https://dejure.org/2007,10568)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2007 - 12 U 653/06 (https://dejure.org/2007,10568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 SGB 7, § 105 SGB 7, § 106 SGB 7, § 107 SGB 7, § 110 Abs 1 SGB 7
    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers: Verursachung einer Kollision eines Personenzuges mit einem Bauzug in einem Bahnhof; grobe Fahrlässigkeit eines Fahrdienstleiters bei Verstoß gegen wichtige Sicherungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressanspruch eines Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalls eines Fahrdienstleisters der Bahn; Auslegung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit i.S.v. § 110 Abs. 1, §§ 104 bis 107 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Auslegung des Begriffs der groben ...

  • Judicialis

    SGB VII § 104; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 107; ; SGB VII § 110 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung eines Unfalls mit Todesfolge, der auf grober Fahrlässigkeit beruht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Bei dieser Sachlage kann vom äußeren Ablauf her auch auf eine gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (vgl. BGHZ 119, 147, 151).

    Ein Augenblicksversagen allein rechtfertigt es im Übrigen nicht, grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, wenn nicht weitere subjektive Umstände hinzukommen, die es gestatten, im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf geringer als grob fahrlässig einzustufen (vgl. BGHZ 119, 147, 149 f.).

    Dieser Umstand allein ist aber auch von Rechts wegen kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf von einer groben auf einfache Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale einer groben Fahrlässigkeit gegeben sind (BGHZ 119, 147, 149 f.; OLG München OLG-Report München 1998, 128, 129).

    Allerdings könnte es das Verschulden mindernd zu berücksichtigen sein, wenn das Augenblicksversagen seine Ursache in einer Konzentrationsschwäche hätte, die darauf beruht, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit andauernd gleichförmig beschäftigt ist, die ständige Konzentration erfordert (vgl. BGHZ 119, 147, 150).

    Dabei spielt auch der Grad der Gefährlichkeit des Verhaltens eine Rolle; denn mit der Größe der Gefahr wächst das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGHZ 119, 147, 151).

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH NJW 2001, 2092, 2093 f.; abl. zur subjektiven Komponente der groben Fahrlässigkeit Klaus Müller VersR 1985, 1101, 1103 ff.).

    Entscheidend dafür sind die Deutlichkeit und das Maß der Rechtsgüter im Einzelfall (vgl. BGH NJW 2001, 2092, 2093 f.; OLG Düsseldorf VersR 2004, 65, 67).

    In diesem Fall hat der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten ein solches Gewicht, dass auch insoweit der Schluss vom äußeren Geschehensablauf auf ein subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2001, 2092, 2094).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02

    Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Entscheidend dafür sind die Deutlichkeit und das Maß der Rechtsgüter im Einzelfall (vgl. BGH NJW 2001, 2092, 2093 f.; OLG Düsseldorf VersR 2004, 65, 67).
  • LG Heidelberg, 14.06.2005 - 11 O 4/05

    Wettbewerbsverstoß: Zulässige wirkungsbezogene Aussagen für ein

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Er hatte nach eigenem Bekunden nicht mehr daran gedacht (Bl. 166 in der Akte 11 O 4/05 des LG Trier).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGHR RVO § 640 Fahrlässigkeit, grobe 1).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 653/06
    Der objektive Verstoß gegen die Sicherungspflichten hat ein solches Gewicht, dass der Schluss auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (vgl. BGHR RVO § 640 Fahrlässigkeit, grobe 2).
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