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   OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1229
OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07 (https://dejure.org/2007,1229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2007 - 9 UF 82/07 (https://dejure.org/2007,1229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2007 - 9 UF 82/07 (https://dejure.org/2007,1229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis des Anhängigmachens eines Hausratverteilungsverfahrens zur Geltendmachung von Rechten aus § 861 BGB; Zuständigkeit des Familiengerichts für ein Hausratsverfahren nicht im engeren Sinne; Anspruch auf Rückschaffung bei eigenmächtiger Entfernung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausratsgegenstände - eigenmächtige Wegnahme

  • Judicialis

    BGB § 861; ; BGB § 1361 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 861; BGB § 1361a
    Zur eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen bei getrennten Eheleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Ehescheidung: Eigenmächtige Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung muss rückgängig gemacht werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ehescheidung: Eigenmächtige Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung muss rückgängig gemacht werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ehescheidung: Eigenmächtige Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung muss rückgängig gemacht werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung der Eheleute

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Ehepartner darf Hausrat nicht eigenmächtig aus ehelicher Wohnung mitnehmen - Anderer Ehepartner kann Rechte wegen Besitzentziehung geltend machen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2337
  • MDR 2007, 1261
  • FamRZ 2008, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 2 UF 80/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Streitigkeit um aus der Ehewohnung entfernte

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
    Gründe der Praktikabilität und Prozesswirtschaftlichkeit sprechen dafür, über diesen Anspruch durch das Familiengericht im Hausratsverfahren zu entscheiden (BGH, FamRZ 1982, 1200; OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; Münchener-Kommentar/Wacke, BGB, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 16 m.w.N.).

    Dieser werde lediglich durch § 1361 a BGB dann modifiziert, wenn der andere Ehegatte geltend machen könne, gerade den eigenmächtig entfernten Gegenstand zur Deckung seines Notbedarfs selbst zu benötigen (so auch: OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; OLG Köln, FamRZ 2001, 174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760 für die ehel. Wohnung; ähnlich: Brudermüller a.a.O. Rn. 63 f).

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2006 - 16 UF 220/05

    Verbotene Eigenmacht an Hausratsgegenständen bei Trennung von Eheleuten: Vorrang

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
    In jüngerer Zeit haben die Oberlandesgerichte Nürnberg und Karlsruhe die Auffassung vertreten, dass § 1361 a BGB die Vorschrift des § 861 BGB überlagert und ein Herausgabeanspruch trotz verbotener Eigenmacht nicht besteht, wenn der Gegenstand nach den Kriterien des § 1361 a Abs. 1 und 2 BGB dem Ehegatten, der diesen gegen den Willen des anderen aus der gemeinsamen Wohnung entfernt hat, zuzusprechen ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 486; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 59; so auch Schwab-Motzer, Hb. des Scheidungsrechts, 5. Aufl. VIII Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.06.2000 - 14 UF 47/00

    Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Ehegatten: Rückgabe eigenmächtig

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
    Dieser werde lediglich durch § 1361 a BGB dann modifiziert, wenn der andere Ehegatte geltend machen könne, gerade den eigenmächtig entfernten Gegenstand zur Deckung seines Notbedarfs selbst zu benötigen (so auch: OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; OLG Köln, FamRZ 2001, 174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760 für die ehel. Wohnung; ähnlich: Brudermüller a.a.O. Rn. 63 f).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
    Gründe der Praktikabilität und Prozesswirtschaftlichkeit sprechen dafür, über diesen Anspruch durch das Familiengericht im Hausratsverfahren zu entscheiden (BGH, FamRZ 1982, 1200; OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; Münchener-Kommentar/Wacke, BGB, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05

    Herausgabeanspruch gegen Ehegatten, der nach der Trennung einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
    In jüngerer Zeit haben die Oberlandesgerichte Nürnberg und Karlsruhe die Auffassung vertreten, dass § 1361 a BGB die Vorschrift des § 861 BGB überlagert und ein Herausgabeanspruch trotz verbotener Eigenmacht nicht besteht, wenn der Gegenstand nach den Kriterien des § 1361 a Abs. 1 und 2 BGB dem Ehegatten, der diesen gegen den Willen des anderen aus der gemeinsamen Wohnung entfernt hat, zuzusprechen ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 486; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 59; so auch Schwab-Motzer, Hb. des Scheidungsrechts, 5. Aufl. VIII Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 1519/08

    Einstweiliger Rechtsschutz: Verbotene Eigenmacht eines Ehegatten in Bezug auf

    Bei verbotener Eigenmacht eines Ehegatten in Bezug auf Hausratsgegenstände ist einstweiliger Rechtsschutz über eine einstweilige Verfügung nach ZPO unabhängig von § 1361 a BGB eröffnet (Anschluss an OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, v. 26.4.2007 - 9 UF 82/07 -).

    Der Senat schließt sich in der Frage, ob bei eigenmächtiger Entfernung von Hausratsgegenständen durch einen Ehegatten der andere unter Bezugnahme auf § 861 BGB die Rückschaffung verlangen kann, oder ob die Vorschriften über den Hausrat nach § 1361 a BGB, § 8 ff HausratsVO vorgehen, der vom 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 26.4.2007 - 9 UF 82/07 -, NJW 2007 S. 2337) vertretenen Ansicht an, dass der nur Besitzschutz Erstrebende kein Zuweisungsverfahren nach § 1361 a BGB anstrengen muss, da § 1361 a BGB nicht lex specialis gegenüber § 861 BGB ist.

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