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OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung Akquise und Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 07.03.2017 - 11 O 439/15
- OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17
- OLG Koblenz, 06.09.2017 - 5 U 400/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09
Zivilprozeßrecht: Umfang der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufbringen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (vgl. nur OLG Koblenz, r+s 2011, 522). - BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17
Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muss der Architekt darlegen und beweisen (BGH, NJW 1987, 2742). - OLG Düsseldorf, 29.02.2008 - 23 U 85/07
Akquisitionsleistungen des Architekten in Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17
Von einem Bindungswillen kann erst ausgegangen werden, wenn der Architekt mit seiner Akquisitionsleistung erfolgreich war und der Bauherr sich daraufhin zweifelsfrei erklärt, dass der Architekt die Planungsidee für ihn fortentwickeln soll (OLG Düsseldorf, NZBau 2009, 457, 459).