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   OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20   

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https://dejure.org/2020,34848
OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.08.2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. August 2020 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2020,34848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 160 Abs 2 S 1 GWB, § 160 Abs 2 S 2 GWB, § 182 Abs 4 S 3 Halbs 2 GWB, § 241 Abs 2 BGB, § 3 ZPO
    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: Isolierte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung trotz Gerichtsgebührenfreiheit des Beschwerdeführers; Auferlegung notwendiger Kosten des Antragstellers auf den öffentlichen Auftraggeber wegen ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss Bieter vor sinnlosem Nachprüfungsverfahren bewahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss Bieter vor sinnlosem Nachprüfungsverfahren bewahren

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Kommunen müssen vor sinnlosen Nachprüfungsverfahren schützen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber müssen Bieter vor sinnlosen Nachprüfungsverfahren bewahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer überflüssiges Nachprüfungsverfahren provoziert, muss Kosten tragen! (VPR 2021, 77)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sinnlose Rechtsverfolgungskosten trägt Antragsteller! (VPR 2021, 78)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Rheinland-Pfalz, 23.04.2020 - VK 2-7/20

    Keine Eignungsleihe: Darf die Eignung der Nachunternehmer geprüft werden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen den dortigen Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors) richtet.

    Im Übrigen wird die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - hinsichtlich seines Ausspruchs zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Antragsgegners (Ziffer 3. des Tenors) aufgehoben.

    Im Übrigen wird die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23.04.2020 - VK 2 - 7/20 - dem Antragsgegner ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auflagen aufzuerlegen;.

    Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 23. April 2020 - VK 2 - 7/20 - gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist insoweit bereits unzulässig, als sie sich gegen den dortigen Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors) richtet.

  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Insoweit fehlt es dem Antragsgegner jedoch bereits an der erforderlichen Antragsbefugnis (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 31).

    Denn es ist weder dargetan noch sonst irgendwie ersichtlich, dass dem Antragsgegner - wie von § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB vorausgesetzt - durch den hier in Rede stehenden Ausspruch der Vergabekammer ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 32).

    Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich die Neuregelung des GWB-Vergaberechts dazu genutzt, zwischen den Regelungen zur Kostentragung nach § 182 Abs. 3 GWB und denen des Aufwendungsersatzes nach § 182 Abs. 4 GWB insoweit einen Gleichlauf herzustellen, als nunmehr im Rahmen des Aufwendungsersatzes - entsprechend der Regelung zur Kostenverteilung nach § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB - auch eine abweichende Kostenverteilung im Falle der sonstigen (nicht durch Rücknahme verursachten) Erledigung möglich ist (vgl. BT-Drs. 18/6281, Seite 136 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. April 2018 - 11 Verg 1/18 -, juris, Rdnr. 57).

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Danach sind Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Kostenentscheidung für notwendig erklärt wird, wenn sie also notwendig war (vgl. Senat , Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 20).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beteiligte im konkreten Fall auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 61; Senat , Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 20).

    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings bereits dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für ihn offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (vgl. BGH, a.a.O.; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22, m.w.N.; Staudinger-Olzen, BGB, Neubearb. 2019, § 241, Rdnr. 447).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22).

  • BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Zwar besteht bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (vgl. BGH, NJW 2017, 3586, 3587, Rdnr. 15; NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12, m.w.N.).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22).

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).
  • OLG Dresden, 10.06.2010 - WVerg 4/10
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Der Gegenstandswert ist vielmehr in entsprechender Anwendung von § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen; es kommt in Wesentlichen darauf an, welches finanzielle Interesse der Rechtsmittelführer mit seinem Bestreben nach Abänderung der angefochtenen Entscheidung verfolgt (vgl. zu allem Vorstehenden Senat , Beschluss vom 17. Juni 2020 - Verg 1/20 - Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 -, juris, Rdnr. 25; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, juris, Rdnr. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juni 2010 - WVerg 0004/10 -, juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin ist zwar ebenfalls zulässig, insbesondere statthaft (vgl. BGH, NZBau 2017, 366, 368, Rdnr. 16, m.w.N.) und innerhalb der zur Erwiderung auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gesetzten Frist (vgl. BGH, a.a.O., Rdnr. 18, m.w.N.) eingelegt worden, aber nur teilweise begründet.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer jeweils vermeintlich erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von [...] EUR (gemäß § 50 Abs. 2 GKG 5 % der dem Angebot der Antragstellerin zu entnehmenden Bruttoauftragssumme von [...] EUR) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer jeweils vermeintlich erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von [...] EUR (gemäß § 50 Abs. 2 GKG 5 % der dem Angebot der Antragstellerin zu entnehmenden Bruttoauftragssumme von [...] EUR) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 307/16

    Kfz-Reparaturauftrag: Mitteilungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der zur

  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • KG, 09.03.2022 - Verg 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners zu 2) ist unzulässig, weil er nach § 128 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. (§ 182 Abs. 1 S. 2 GWB ) in Verbindung mit § 8 VwKostG von der Kostentragung befreit ist und ihm deswegen das für jeglichen Rechtsbehelf erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 26).

    Danach fehlt einem allein mit der Verfahrensgebühr belasteten, nach § 8 VwKostG von den Kosten befreiten Kostenschuldner für eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer grundsätzlich die für ein Rechtsschutzbedürfnis erforderliche materielle Beschwer (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 1/18 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 26; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 171 GWB Rn. 11 m.w.N.).

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren war gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach dem Wert der in erster Linie zwischen den Beteiligten streitigen Tragung der Verwaltungskosten festzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, juris Rn. 62 m.w.N.), mithin auf den Wert der von der Vergabekammer mit 8.025 Euro angesetzten Verfahrensgebühr.

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

    Notwendig in diesem Sinne ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann, wenn sie von dem Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte ( OLG Koblenz, a.a.O.; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann dann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren über auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 6/20; Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20 ).

  • VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22

    Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. jüngst OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).
  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Rechtsfragen zur Akteneinsicht sind besonders sorgfältig zu klären!

    Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG für sich genommen kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch für das nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer gerichtete Rechtsmittel: OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, Rn. 21, juris), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint.

    Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Senat im hiesigen Einzelfall das Interesse an dem Ausgang des allein auf die Vermeidung der Akteneinsicht gerichteten Beschwerdeverfahrens materialisiert (vgl. insoweit auch OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris).

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Danach sind Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Kostenentscheidung für notwendig erklärt wird, wenn sie also notwendig war (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20; Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16).
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