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OLG Koblenz, 26.10.1990 - 2 U 181/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweisaufnahme; Aufklärungspflicht; Verfahrensmangel; Zurückverweisung; Wesentlicher und schwerer Mangel; Urkundenvorhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 396
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1471
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 20 W 610/94 Im Zivilprozeß ist anerkannt, daß ein Verstoß gegen § 139 Abs. 1 ZPO ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S.v. § 539 ZPO sein kann, der eine Zurückverweisung rechtfertigt (BGH NJW-RR 1988, 477 und 1991, 256; OLG Frankfurt am Main MDR 1987, 413 und NJW 1989, 722; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 1471;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O., § 139 Rn. 101).
- BGH, 21.10.1991 - II ZR 214/90
Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Prozesshindernis der anderweitigen …
Im Parallelverfahren 8 O 206/89 LG Köln (= 2 U 181/89 OLG Köln) haben die Kläger gemäß Schriftsatz vom 7. März 1989 gegen die Beklagten Klage u.a. mit dem Antrag erhoben, den in der Gesellschafterversammlung der Aufbaugemeinschaft "Leben im S." vom 9. Februar 1989 gefaßten Beschluß, sie aus der Gesellschaft auszuschließen, für nichtig zu erklären.