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OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeld; Schadensersatz; Bauunfall; Gerüst; Sturz; Einsturz; Bauwerk
- Judicialis
BGB § 836; ; BGB § 837; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 836 Abs. 1; ; BGB § 837; ; UVV § 12 Abs. 5 Nr. 17; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung bei Sturz von einem Baugerüst
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Trier - 11 O 240/97
- OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Es kommt nicht auf das Mittel der Verbindung an, sondern auf die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (BGH VersR 1959, 694, 695 und NJW 1997, aaO). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98
Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Es ist anerkannt, dass ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 BGB ist, für das der Gerüstersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGH VersR 1973, 836, NJw 1997, 1853 - unter Hinweis auf RG JW 1910, 288 -, NJW 1999, 2593 m.w.N.). - BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96
Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Es ist anerkannt, dass ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 BGB ist, für das der Gerüstersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGH VersR 1973, 836, NJw 1997, 1853 - unter Hinweis auf RG JW 1910, 288 -, NJW 1999, 2593 m.w.N.).
- OLG Köln, 06.02.1996 - 22 U 123/95
Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüst
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Denn grundsätzlich dauert die Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers fort, wenn er die Baustelle im verkehrsunsicheren Zustand und damit auch ein Fassadengerüst im verkehrsunsicheren Zustand zurücklässt (OLG Köln, MDR 1996, 469, OLG Hamm, VersR 1993, 491). - OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91
Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Denn grundsätzlich dauert die Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers fort, wenn er die Baustelle im verkehrsunsicheren Zustand und damit auch ein Fassadengerüst im verkehrsunsicheren Zustand zurücklässt (OLG Köln, MDR 1996, 469, OLG Hamm, VersR 1993, 491). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Es ist anerkannt, dass ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 BGB ist, für das der Gerüstersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGH VersR 1973, 836, NJw 1997, 1853 - unter Hinweis auf RG JW 1910, 288 -, NJW 1999, 2593 m.w.N.).