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   OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06   

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https://dejure.org/2007,19118
OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06 (https://dejure.org/2007,19118)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2007 - 12 U 1452/06 (https://dejure.org/2007,19118)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2007 - 12 U 1452/06 (https://dejure.org/2007,19118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens bei nachträglichem Auffinden einer lediglich neue Hilfstatsachen stützenden Urkunde; Begründetheit einer Restitutionsklage bei in Verbindung mit dem zu berücksichtigenden Prozessstoff fehlendem urkundlichen Beweiswert ...

  • Judicialis

    ZPO § 440 Abs. 2; ; ZPO § 580 Nr. 7; ; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme bei Auffinden einer Urkunde, die nur in Verbindung mit anderen im Erstverfahren nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer günstigeren Entscheidung führen könnte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 658/05

    Beweiskraft von Privaturkunden: Beeinträchtigung des Beweiswertes von auf einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    hier: Restitutionsklage gegen das Berufungsurteil des Senats vom 10. Juli 2006 - 12 U 658/05.

    Die Restitutionsklage gegen das Berufungsurteil des Senats vom 10. Juli 2006 - 12 U 658/05 - wird abgewiesen.

    Der Resitutionskläger erstrebt die Wiederaufnahme des Verfahrens, das durch das Berufungsurteil des Senats vom 10. Juli 2006 - 12 U 658/05 - rechtskräftig beendet wurde.

    Das Landgericht hatte der Klage im Vorprozess im Wesentlichen stattgegeben, der Senat hat sie in dem hier angegriffenen Berufungsurteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 658/05 - abgewiesen.

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Erstverfahren nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nicht gestützt werden (vgl. BGHZ 6, 354, 355; 31, 351, 356; 38, 333, 335).

    Als Grundlage für diese Feststellung dürfen nur der Prozessstoff des früheren Verfahrens, die vom Restitutionskläger im Zusammenhang mit der Urkunde neu aufgestellten Behauptungen und als Beweismittel nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 38, 333, 335; 57, 211, 215 f.; 161, 1, 5).

    Auf eine Urkunde, die nur zusammen mit solchen neu in den Prozess einzuführenden weiteren Beweismitteln die Grundlage für eine andere Überzeugung des Richters von der Wahrheit wäre, kann die Restitutionsklage daher nicht gestützt werden (vgl. BGHZ 1, 218, 221; 38, 333, 337; BGHR ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b Urkunde 1).

  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher nur in den gesetzlich geregelten Aufnahmefällen zulässig (vgl. BGHZ 30, 60, 61, 64; 65, 300, 302).

    Wegen des besonderen Beweiswertes von Urkunden (vgl. BGHZ 65, 300, 302), der darauf beruht, dass sie einen Gedanken verkörpern, sind neue Urkunden neben rechtskräftigen Urteilen die einzigen Beweismittel, die, wenn sie ohne Verschulden des Beweisführers nachträglich aufgefunden werden, die Restitutionsklage begründen können.

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Die Restitutionsklage soll es in diesen Fällen ermöglichen, dass rechtskräftige Urteile überprüft werden, wenn ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (vgl. BGHZ 57, 211, 215; 103, 121, 125; 161, 1, 5).

    Als Grundlage für diese Feststellung dürfen nur der Prozessstoff des früheren Verfahrens, die vom Restitutionskläger im Zusammenhang mit der Urkunde neu aufgestellten Behauptungen und als Beweismittel nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 38, 333, 335; 57, 211, 215 f.; 161, 1, 5).

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Die Restitutionsklage soll es in diesen Fällen ermöglichen, dass rechtskräftige Urteile überprüft werden, wenn ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (vgl. BGHZ 57, 211, 215; 103, 121, 125; 161, 1, 5).

    Eine Erschütterung der Urteilsgrundlagen läge nur dann vor, wenn zwischen dem Restitutionsgrund und der angegriffenen Entscheidung im Vorprozess ein ursächlicher Zusammenhang bestünde (vgl. BGHZ 103, 121, 125; MünchKomm/Braun, ZPO, 3. Auflage, § 580 Rn. 50; Musielak, ZPO § 580 Rn. 17).

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Die Restitutionsklage soll es in diesen Fällen ermöglichen, dass rechtskräftige Urteile überprüft werden, wenn ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind (vgl. BGHZ 57, 211, 215; 103, 121, 125; 161, 1, 5).

    Als Grundlage für diese Feststellung dürfen nur der Prozessstoff des früheren Verfahrens, die vom Restitutionskläger im Zusammenhang mit der Urkunde neu aufgestellten Behauptungen und als Beweismittel nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 38, 333, 335; 57, 211, 215 f.; 161, 1, 5).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher nur in den gesetzlich geregelten Aufnahmefällen zulässig (vgl. BGHZ 30, 60, 61, 64; 65, 300, 302).
  • BGH, 04.06.1987 - III ZR 139/86

    Fotokopie als "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7 b Zivilprozessordnung (ZPO) -

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Auf eine Urkunde, die nur zusammen mit solchen neu in den Prozess einzuführenden weiteren Beweismitteln die Grundlage für eine andere Überzeugung des Richters von der Wahrheit wäre, kann die Restitutionsklage daher nicht gestützt werden (vgl. BGHZ 1, 218, 221; 38, 333, 337; BGHR ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b Urkunde 1).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Erstverfahren nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nicht gestützt werden (vgl. BGHZ 6, 354, 355; 31, 351, 356; 38, 333, 335).
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2007 - 12 U 1452/06
    Auf eine Urkunde, die nur zusammen mit solchen neu in den Prozess einzuführenden weiteren Beweismitteln die Grundlage für eine andere Überzeugung des Richters von der Wahrheit wäre, kann die Restitutionsklage daher nicht gestützt werden (vgl. BGHZ 1, 218, 221; 38, 333, 337; BGHR ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b Urkunde 1).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 42/07 B
    Denn diese Rechtsfrage ist bereits durch das BSG - in verneinendem Sinne - entschieden (BSGE 29, 10, 11 ff = SozR Nr. 3 zu § 580 ZPO S Da 2 ff; s auch BGH, Urteil vom 26.5.1965 - Az IV ZR 149/64 - LM Nr. 16 zu § 580 Nr. 7b ZPO; OVG Bremen, NJW 1990, 2337; OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2007 - Az 12 U 1452/06 - Juris RdNr 8; in diesem Sinne auch Braun in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl 2007, § 580 ZPO RdNr 48, 49 - insbesondere auch zum Ausschluss erst nachträglich errichteter Urkunden, sofern es sich nicht um Geburtsurkunden handelt).
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