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   OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48350
OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes vor Eintritt des Erbfalles

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wie gewonnen, so zerronnen - Verlust des Vermächtnisses bei lebzeitiger Veräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 457
  • FamRZ 2021, 808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Dafür, dass der Veräußerungserlös vermacht sein soll, spricht, wenn der Vermächtniszweck in erster Linie auf die Zuwendung eines wirtschaftlichen Wertes abzielt und der vermachte Gegenstand nur eines von mehreren möglichen Mitteln ist, das der Verwirklichung dieser Absicht dient (BGH NJW 1959, 2252 , zitiert nach juris: Rdnr. 49; Linnartz a. a. O. Rdnr. 14; OLG Koblenz a. a. O. unter II).
  • OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09

    Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
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