Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28878
OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18 (https://dejure.org/2018,28878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2018 - 5 U 79/18 (https://dejure.org/2018,28878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2018 - 5 U 79/18 (https://dejure.org/2018,28878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Fahrlässige Beweisvereitelung durch Entsorgung angeblich defekter Kfz-Teile

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer, bei einer Nachbesserung, die ausgetauschten Teile nicht verwahrt, begeht fahrlässig eine Beweisvereitelung

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf: Sachmängelhaftung - Vernichtung alter Kfz-Teile

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 476; ZPO § 427; ZPO § 441 Abs. 3 S. 3; ZPO § 444; ZPO § 446; ZPO § 453 Abs. 2; ZPO § 454 Abs. 1
    Wegfall der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf wegen schuldhafter Beweisvereitelung durch den Käufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1323
  • VersR 2019, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Die Reparatur einer als mangelhaft gerügten Kaufsache kann als Beweisvereitelung angesehen werden, wenn ausgetauschte Teile, die für die Beweisführung von Bedeutung sind, nicht verwahrt werden (im Anschluss an BGH, NJW 2006, 434).

    Normaler Verschleiß stellt jedoch keinen Sachmangel dar (vgl. nur BGH, NJW 2006, 434, 435).

    Dieser trägt nach der Übergabe der Kaufsache die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 434).

    Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts, als auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (vgl. BGH, NJW 2006, 434, 436; BGH, NJW 2009, 360, 361 f.).

    Die Reparatur einer als mangelhaft gerügten Kaufsache ist als Beweisvereitelung anzusehen, wenn ausgetauschte Teile, die für die Beweisführung von Bedeutung sind, nicht verwahrt werden (BGH, NJW 2006, 434, 436, BeckOK-ZPO/Bacher, Ed. 27, § 284 Rn. 90.1).

  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts, als auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (vgl. BGH, NJW 2006, 434, 436; BGH, NJW 2009, 360, 361 f.).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Insofern hat das Landgericht zutreffend auf die Ausweitung der Vermutungswirkung des § 476 BGB nach der richtlinienkonformen Auslegung der Vorschrift durch den Bundesgerichtshof abgestellt (BGH, NJW 2017, 1093).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht