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   OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21   

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https://dejure.org/2021,13078
OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21 (https://dejure.org/2021,13078)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21 (https://dejure.org/2021,13078)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21 (https://dejure.org/2021,13078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Anforderungen, Begründung der Verfahrensrüge

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 103 Abs 1 GG, § 74 Abs 2 OWiG, § 79 Abs 3 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers

  • IWW

    § 344 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 2 OWiG
    OWiG, StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Krankheit des Verteidigers im Hauptverhandlungstermin Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinen trotz Entschuldigung Anforderungen an Verfahrensrüge bei Einspruchsverwerfung Terminsverlegung aus prozessualer Fürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Verwerfungsurteil und Verfahrensrüge, oder: Ätsch-Effekt bzw. "Schaut her, wie schlau wir sind.”

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 3 RBs 200/15

    Verwerfung des Einspruchs bei krankheitsbedingtem Fernbleiben des Betroffenen und

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Er hat als Ausdruck des Anspruchs auf ein faires Verfahren grundsätzlich das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen ( OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - juris; KG Berlin, Beschl. 2 Ss 10/03 - 3 Ws (B) 39/03 v. 31.01.2003 - juris).

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden ( OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - Rn. 14 n. juris m.w.N.; KG, Beschl. 3 Ws (B) 487/00 v. 30.10.2000 - Rn. 2 n. juris).

    Das Urteil lässt in der Konsequenz nicht erkennen, dass der Tatrichter von den zutreffenden Voraussetzungen für das auf § 74 Abs. 2 OWiG gestützte Urteil ausging, nämlich ob die Verhinderung des Verteidigers Anlass gegeben hätte, das Ausbleiben des Betroffenen als entschuldigt anzusehen (vgl. OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - Rn. 17 n. juris; Beschl. III-3-4 Rbs 71/19 v. 28.02.2019 - n. juris).

  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Die Verhinderungsanzeige des Verteidigers - bezüglich derer bei Erkrankung keine Pflicht zur Glaubhaftmachung besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 SsRs 54/09 v. 10.09.2009 - juris) - war rechtzeitig vor der Hauptverhandlung bei Gericht eingegangen.

    Insofern ist der konkrete Fall nicht mit der bisherigen Senatsrechtsprechung vergleichbar, in der das Ausbleiben des Betroffenen auf einer Mitteilung seines Verteidigers gründete und daher zu Unrecht der Einspruch als unzulässig verworfen worden war (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2009 - 2 SsRs 54/09 -, juris).

  • OLG Koblenz, 31.08.2009 - 1 SsBs 93/09

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils in Bußgeldsachen; Rechtsbeschwerde und Antrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Die Sachrüge, die bei Anfechtung eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG lediglich zur Überprüfung des Urteils auf das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen und das Vorliegen von Verfahrenshindernissen führt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 1 SsBs 93/09 v. 31.08.2009 ), ist nicht begründet.
  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin könnte zwar gem. § 74 Abs. 2 StPO dann als entschuldigt anzusehen sein, wenn es auf einer Information des Verteidigers beruhte, dass ein Termin nicht stattfinde (vgl. KG, Beschluss vom 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12 - 162 Ss 81/12 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Denn eine gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässig erhobene Verfahrensrüge setzt voraus, dass der zugrundeliegende Tatsachenvorgang vollständig und lückenlos vorgetragen wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. 5 StR 98/94 v. 26.07.1994 - Rn. 103 n. juris).
  • KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden ( OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - Rn. 14 n. juris m.w.N.; KG, Beschl. 3 Ws (B) 487/00 v. 30.10.2000 - Rn. 2 n. juris).
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 71/19

    Einspruch; Verwerfung; Verlegungsantrag; Verhinderung des Verteidigers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Das Urteil lässt in der Konsequenz nicht erkennen, dass der Tatrichter von den zutreffenden Voraussetzungen für das auf § 74 Abs. 2 OWiG gestützte Urteil ausging, nämlich ob die Verhinderung des Verteidigers Anlass gegeben hätte, das Ausbleiben des Betroffenen als entschuldigt anzusehen (vgl. OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - Rn. 17 n. juris; Beschl. III-3-4 Rbs 71/19 v. 28.02.2019 - n. juris).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 485/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Dass der zuständige Richter selbst hiervon erst im Nachgang zur Hauptverhandlung erfahren hat, ist ohne Belang, da es sich bei Nicht- bzw. verspäteter Vorlage trotz rechtzeitigen Eingangs um organisatorisch durch das Gericht zu vertretendes Verschulden handelt bzw. den Richter eine Pflicht zur Erkundung zu den Gründen des Ausbleibens jedenfalls auf der Geschäftsstelle trifft, bevor er den Einspruch verwirft (vgl. KG Berlin, Beschl. 2 Ss 125/09 - 3 Ws (B) 245/09 v. 05.06.02009 - NZV 2009, 518; OLG Köln, Beschl. Ss 485/97 (B) v. 02.09.1997 - NZV 1997, 494 f. für den Fall einer Verspätungsanzeige).
  • OLG Hamm, 02.10.2008 - 4 Ss OWi 731/08

    Verletzung rechtlichen Gehörs; rechtliches Gehör; akute Erkrankung; Verwerfung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen (OLG Hamm, Beschl. 4 Ss OWi 731/08 v. 02.10.2008 - juris).
  • KG, 31.01.2003 - 3 Ws (B) 39/03

    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren:

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
    Er hat als Ausdruck des Anspruchs auf ein faires Verfahren grundsätzlich das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen ( OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - juris; KG Berlin, Beschl. 2 Ss 10/03 - 3 Ws (B) 39/03 v. 31.01.2003 - juris).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 234/13

    Anforderungen an die Darstellung der Aufklärungsrüge (hinreichend genaue

  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21

    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Antrag auf Entbindung vom persönlichen

    Maßgeblich ist allein, ob der Antrag bei gehöriger gerichtsinternen Organisation dem Richter hätte rechtzeitig zugeleitet werden können (OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21, juris).
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