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   OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09   

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https://dejure.org/2010,6589
OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09 (https://dejure.org/2010,6589)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2010 - 2 U 907/09 (https://dejure.org/2010,6589)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 2 U 907/09 (https://dejure.org/2010,6589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Verfügungen über eine offengehaltene Kreditlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Verfügungen über eine offengehaltene Kreditlinie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offener Kreditlinie: Keine inkongruente Deckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 131 Abs. 1, § 142
    Keine inkongruente Deckung durch Kontokorrentverrechnungen innerhalb des Anfechtungszeitraums bei gleichzeitigem Bereithalten des vereinbarten Kreditrahmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1615
  • NZI 2010, 649
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Eine derartige Differenzierung würde zu zufälligen und willkürlichen Ergebnissen führen (in Anknüpfung an BGH NZI 2008, 184; BGHZ 150, 122, 127).

    Dieses Kriterium ist dagegen bedeutungslos, solange und soweit die Annahme der Leistung nicht einer Deckung wegen eigener Forderungen des Empfängers dient, sondern seiner vorwiegend fremdnützigen Erfüllung von Vertragspflichten gegenüber sachlich betroffenen Auftraggebern (BGHZ 150, 122 ff; Juris Rn. 16).

    Während die Belastungsbuchung rein deklaratorische Bedeutung hat (BGHZ 107, 192, 197), stellt die Gutschrift regelmäßig ein - kontokorrentgebundenes - Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 150, 122 f, Juris Rn. 17; 103, 143, 146 m.w.N.).

    Der rechnerische Überschuss für die eine oder andere Partei bildet eine kausale Saldoforderung, die ihrerseits wieder als Grundlage in eine neue Kontokorrentperiode eingestellt werden kann (BGHZ 150, 122 f; Juris Rn. 18).

    Die Frage der Inkongruenz der Rückführung eines Darlehens kann für den Zeitraum der Anfechtbarkeit nur einheitlich beantwortet werden (BGH NZI 2008, 184, Juris Rn. 17; BGHZ 150, 122, 127).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 212/06

    Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Eine derartige Differenzierung würde zu zufälligen und willkürlichen Ergebnissen führen (in Anknüpfung an BGH NZI 2008, 184; BGHZ 150, 122, 127).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH kann im ungekündigten Kontokorrentverhältnis die Herstellung der Aufrechnungslage als kongruente Erfüllung der Kontokorrentabrede zu werten sein (BGHZ Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 212/06 - NZI 2008, 184 ; Juris Rn. 15).

    Die Frage der Inkongruenz der Rückführung eines Darlehens kann für den Zeitraum der Anfechtbarkeit nur einheitlich beantwortet werden (BGH NZI 2008, 184, Juris Rn. 17; BGHZ 150, 122, 127).

    Maßgebend ist der Betrag, um den die verrechneten Einzahlungen in dem Gesamtzeitraum die Auszahlungen übersteigen (BGH, NZI 2008, 184 Juris Rn. 17).

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 140/08

    Inkongruente Deckung zugunsten eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Vorliegende Fallkonstellation ist auch nicht mit dem Fall zu vergleichen, den der BGH in seiner Entscheidung vom 07.05.2009 ( IX ZR 140/08, NJW 2009, 2307 ) zu beurteilen hatte.

    Hat der Schuldner den ungekündigten Kontokorrentkredit nicht vollständig ausgeschöpft, führen in der kritischen Zeit eingehenden Zahlungen, die dem Konto gutgeschrieben werden, zu einer inkongruenten Deckung (BGH vom 07.05.2009, NJW 2009, 2307 Juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 127/57

    Rechts- und Parteifähigkeit einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Diese Kontokorrentbindung tritt für sämtliche nach der zugrunde liegenden Abrede erfassten Ansprüche und Leistungen ohne Rücksicht auf die Buchung ein; der - rein technische - Vorgang der Buchung wäre also weder erforderlich noch für sich allein geeignet, kontokorrentrechtliche Wirkungen zu erzeugen (BGH Urteil vom 23.10.1958 - II ZR 127/57, WM 1959, 81, 83 f.).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Demgemäß hat der BGH für Verrechnungen, die im betroffenen Einzelfall zum Offenhalten einer Kreditlinie erfolgten, ausgesprochen, dass der Kontokorrentverkehr vereinbarungsgemäß, also kongruent abgewickelt worden ist (Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98, WM 1999, 781, 783).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94

    Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Aufgrund der Giroabrede ist die Bank berechtigt und verpflichtet, für den Kunden bestimmte Geldeingänge entgegenzunehmen und gutzuschreiben (BGHZ 128, 135, 139).
  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Während die Belastungsbuchung rein deklaratorische Bedeutung hat (BGHZ 107, 192, 197), stellt die Gutschrift regelmäßig ein - kontokorrentgebundenes - Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 150, 122 f, Juris Rn. 17; 103, 143, 146 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
    Während die Belastungsbuchung rein deklaratorische Bedeutung hat (BGHZ 107, 192, 197), stellt die Gutschrift regelmäßig ein - kontokorrentgebundenes - Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 150, 122 f, Juris Rn. 17; 103, 143, 146 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungszeitraum bei Inkongruenz von Verrechnungen im

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZInsO 2010, 1287 ff (mit Anmerkung Stiller, aaO 2011, 87 f) abgedruckt ist, hat angenommen, die von der Beklagten vorgenommenen Verrechnungen im Bankkontokorrent seien kongruent und als Bargeschäft der Anfechtung entzogen.
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