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   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 14 W 344/96   

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OLG Koblenz, 27.06.1996 - 14 W 344/96 (https://dejure.org/1996,5596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 14 W 344/96 (https://dejure.org/1996,5596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 14 W 344/96 (https://dejure.org/1996,5596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1024
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 01.03.2010 - 6 W 344/10

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Umfang der Kostentragungspflicht der

    Durch den Gegenantrag der Antragsgegnerin wurde nämlich auch der Antragsteller - in Bezug auf die Beweisanträge der Antragsgegnerin - zum Gegner (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1024; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rn 93, 94).
  • LG Bonn, 17.09.2008 - 6 T 256/08

    Selbstständiges Beweisverfahren, Beweisanträge des Antragsgegners

    Soweit dies die Gegenanträge betrifft, obliegt ihm nach § 17 Abs. 1 GKG die Einzahlung eines Auslagenvorschusses (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.10.2007 - 9 W 27/07 -, zit. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1024).
  • OLG Schleswig, 09.02.2001 - 9 W 5/01

    Rechtsnatur von Gegenanträgen des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

    Dann wäre sie praktisch selbst zur Antragstellerin (eines neuen selbständigen Verfahrens) geworden und würde für die durch ihren Antrag veranlassten Kosten haften (vgl. Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 49 GKG Rn 2 und 5; OLG München NJW-RR 1997, 318; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1024).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 24 W 18/00

    Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren

    b) Der Streitgehilfe und der Antragsgegner können in diesem Verfahren nicht nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit erheben, sondern sie haben auch eigene Rechte (OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1024 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 93), z.B. zu Gegenanträgen.
  • LG Osnabrück, 27.06.2019 - 9 OH 34/17

    Übernahme der Kosten des Sachverständigen durch den Schuldner im selbständigen

    Verfahrensleitender Antrag im kostenrechtlichen Sinn ist nämlich im selbständigen Beweisverfahren jeder Antrag zu einem selbständigen Beweisgegenstand und somit auch der Gegenantrag des Antragsgegners zu einem im Zusammenhang stehenden Beweisthema, vgl. OLG Celle in BauR 2008, 1947 ff. ; OLG Koblenz in NJW-RR 1997, 1024 ff.; OLG Schleswig in OLGR 2001, 236 ff.; Semmelbeck in BeckOK KostR, 25. Edition, GKG, § 22, Rdnr. 23. Dabei ist im Grundsatz zutreffend, dass eine Kostenlast der Antragsgegnerin dann eintritt, wenn diese gewissermaßen selbst zum Angriff übergegangen ist und im selbständigen Beweisverfahren einen eigenen Antrag zu einem anderen neuen Beweisgegenstand gestellt hat.
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