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   OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11   

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https://dejure.org/2012,25369
OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11 (https://dejure.org/2012,25369)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.08.2012 - 5 U 1510/11 (https://dejure.org/2012,25369)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. August 2012 - 5 U 1510/11 (https://dejure.org/2012,25369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 254 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Grob fehlerhafte Behandlung der Bissverletzung eines Berufsfußballers mit Dauerschaden und folgender Berufsunfähigkeit; Haftungsausschluss bei Eigenverschulden durch Verweigerung der adäquaten Behandlungsmethode

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Haftung eines Arztes kann trotz Fehlers entfallen, wenn Patient fachgerechte Behandlung durch zweitbehandelnden Arzt verweigert

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt haftet nicht für Fehler, wenn Patient empfohlene Zweitbehandlung verweigert

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler eines Mannschaftsarztes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Arzthaftung - Biss ins Knie beendet Profifußballkarriere

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bisswunde eines Fußballers vernäht - Mediziner haftet nicht für einen Kunstfehler, wenn der Patient Abhilfe durch einen zweiten Arzt verweigert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Arztes für Behandlungsfehler bei anschließender Verweigerung einer fachgerechten Behandlung durch zweitbehandelnden Arzt

  • auw.de (Kurzinformation)

    Arzt haftet nicht, wenn der Patient nicht "mitspielt"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Haftung trotz Kunstfehlers

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Verweigerung fachgerechter Behandlung entlastet Erstbehandler

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grober Behandlungsfehler - trotzdem keine Entschädigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ärzte haften bei Behandlungsfehler nicht immer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Arztes kann trotz Fehlers entfallen, wenn Patient fachgerechte Behandlung durch zweitbehandelnden Arzt verweigert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhafte medizinische Behandlung: Haftung des Arztes kann bei verweigerter Zweitbehandlung entfallen - Bissverletzung nach Fußballzweikampf darf nicht vernäht werden

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Arzthaftung bei Verweigerung einer fachgerechten Zweitbehandlung durch anderen Arzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Ein grober Fehler begründet ausnahmsweise keine Umkehr der Beweislast, wenn ein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGHZ 159, 48 ff; BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - VI ZR 118/06 in NJW 2008, 1304).

    Dazu hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 159, 48 ff bemerkt, dass eine Beweislastumkehr auch dann ausscheidet, wenn der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (vgl. KG in VersR 1991, 928 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 19. Februar 1991 - VI ZR 224/90; OLG Braunschweig in VersR 1998, 459 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20. Januar 1998 - VI ZR 161/97).

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Unterlässt er die ihm geratene Maßnahme aus unvertretbaren Gründen, entfällt der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem entstandenen Schaden (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1994 - IX ZR 204/93).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der weitere Schaden durch ein so völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, dass bei wertender Betrachtung zwischen den beiden Schadensbeiträgen nur noch ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88 - und Senatsurteil 5 U 1236/07 vom 24.04.2008 in NJW 2008, 3006 - 3008 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Ein grober Fehler begründet ausnahmsweise keine Umkehr der Beweislast, wenn ein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGHZ 159, 48 ff; BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - VI ZR 118/06 in NJW 2008, 1304).
  • KG, 30.04.1990 - 20 U 1833/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Dazu hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 159, 48 ff bemerkt, dass eine Beweislastumkehr auch dann ausscheidet, wenn der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (vgl. KG in VersR 1991, 928 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 19. Februar 1991 - VI ZR 224/90; OLG Braunschweig in VersR 1998, 459 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20. Januar 1998 - VI ZR 161/97).
  • BGH, 28.01.2010 - III ZR 75/09

    Amtspflichtverletzung eines Notars wegen eines unklar gefassten Ehevertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Dass diese rundum ablehnende Haltung des Klägers völlig ungewöhnlich und unsachgemäß war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.01.2010 - III ZR 75/09 m.w.N.) steht für den Senat außer Frage.
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08

    Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Soweit der BGH in seinem Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 157/08 - ausgesprochen hat, dass die mangelnde Mitwirkung des Patienten einen Behandlungsfehler nicht ausschließt, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde, sieht der Senat im vorliegenden Fall eine umfassende und sachgemäße Aufklärung durch ...[A] als bewiesen an (§ 286 ZPO).
  • OLG Braunschweig, 10.04.1997 - 1 U 21/96

    Gleichrangiges Verschulden von Arzt und Patient

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Dazu hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 159, 48 ff bemerkt, dass eine Beweislastumkehr auch dann ausscheidet, wenn der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (vgl. KG in VersR 1991, 928 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 19. Februar 1991 - VI ZR 224/90; OLG Braunschweig in VersR 1998, 459 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20. Januar 1998 - VI ZR 161/97).
  • OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07

    Haftung des Schädigers für ärztliche Behandlungsfehler; Verrechnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der weitere Schaden durch ein so völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, dass bei wertender Betrachtung zwischen den beiden Schadensbeiträgen nur noch ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88 - und Senatsurteil 5 U 1236/07 vom 24.04.2008 in NJW 2008, 3006 - 3008 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11
    Auch in der Rechtsprechung des für Arzthaftung zuständigen 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO nur dann genügt, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. die Nachweise im Urteil des 6. Zivilsenats des BGH vom 5.12.2006 - VI ZR 228/05).
  • BGH, 26.11.2010 - LwZR 22/09

    Berufung in einer Landwirtschaftssache auf Feststellung des Fortbestands eines

  • OLG Bremen, 25.06.1996 - 3 U 103/95
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