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   OLG Koblenz, 27.11.2003 - 2 Sch 4/03 (2)   

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https://dejure.org/2003,26451
OLG Koblenz, 27.11.2003 - 2 Sch 4/03 (2) (https://dejure.org/2003,26451)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2 Sch 4/03 (2) (https://dejure.org/2003,26451)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2 Sch 4/03 (2) (https://dejure.org/2003,26451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung; Fehlerhaftigkeit der Bildung eines Schiedsgerichts; Ablehnung eines Sachverständigen nach Erlass eines Schiedsurteils

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1027 ZPO a.F.;
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - fehlerhafte Bildung des Schiedsgerichts; - nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 1063 Abs. 2 § 330 § 331
    Rechtsfolgen der Säumnis im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1994 - III ZR 117/93

    Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen eines unterschriebenen Urkundentextes

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2003 - 2 Sch 4/03
    Gemäß der auch für Schiedsverträge geltenden Vorschrift des § 126 BGB (BGH NJW 1994, 2300, 2301) muss, wenn durch Gesetz die Einhaltung der Schriftform angeordnet ist, die Urkunde von dem Aussteller, wie vorliegend, eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2003 - 2 Sch 4/03
    Ein Formmangel wäre im Übrigen gemäß § 1031 Abs. 6 ZPO rückwirkend durch, wie vorliegend, rügelose Einlassung zur Hauptsache geheilt, auch wenn sich die Parteien dieser Wirkung nicht bewusst waren (BGHZ 48, 35, 45).
  • OLG Hamm, 11.10.2006 - 8 Sch 5/06

    Versäumnisurteil im Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruches

    Der Senat vermag sich dem nicht anzuschließen und folgt der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die zu Recht die Anwendung der Grundsätze einer Säumnisentscheidung nach §§ 330 ff ZPO jedenfalls in Verfahren nach § 1063 Abs. 2 ZPO befürwortet (BayObLG NJW-RR 2000, 807, 808; OLG Koblenz, OLGR 2004, 232; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. Kap. 28 Rdn. 10; Musielak-Voit, ZPO, 4. Aufl. § 1063 Rdn. 5; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl. § 1063 Rdn. 8 a; Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl. § 1063 Rdn. 7).
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