Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung des § 505 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Werkverträge; Rechtliche Einordnung eines Fertighausvertrages mit Errichtungsverpflichtung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Teilzahlungsgeschäftes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertiges Haus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ratenzahlungen für Haus - Widerrufsrecht?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Widerrufsrecht des Auftraggebers bei einem Werkvertrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertige Ausbauhäuser! (IBR 2004, 409)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1344 (Ls.)
- BauR 2004, 1627
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03
Dem Bauherren kommt es neben der Lieferung der vorgefertigten Teile in erster Linie auf die Errichtung des Bauwerks an, bei der es sich um das wesentliche, die Rechtsnatur des Fertighausvertrages prägende Merkmal handelt (BGHZ 87, 112). - BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04
Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03
(Mit Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04 - hat der BGH ein Urteil des OLG Koblenz vom 09.07.2004 (Az.: 8 U 106/04) aufgehoben, welches die gleiche Rechtsauffassung beinhaltete, wie dieser Beschluss des OLG Koblenz). - OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
Ausübung des Widerrufsrechts betreffend den Vertrag über Lieferung und Errichtung …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03
(Mit Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04 - hat der BGH ein Urteil des OLG Koblenz vom 09.07.2004 (Az.: 8 U 106/04) aufgehoben, welches die gleiche Rechtsauffassung beinhaltete, wie dieser Beschluss des OLG Koblenz).