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   OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15   

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https://dejure.org/2015,36569
OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15 (https://dejure.org/2015,36569)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2015 - 6 W 615/15 (https://dejure.org/2015,36569)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2015 - 6 W 615/15 (https://dejure.org/2015,36569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 116 S 1 Nr 1 Halbs 2 ZPO, § 127 Abs 3 S 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Beschwerderecht der Staatskasse bei Bewilligung für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    Dagegen steht dem Kläger als Insolvenzverwalter kein durchsetzbarer Anspruch gegen die Gläubiger auf Beteiligung an den Kosten der Prozessführung zu; das Gesetz nimmt es vielmehr in Kauf, dass Prozesse des Insolvenzverwalters unterbleiben müssen, wenn die Beteiligten eine ihnen zumutbare Kostenaufbringung verweigern (BGH, Beschluss vom 24. März 1998 - XI ZR 4/98, BGHZ 138, 188 Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 15 W 569/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    c) Die Versagung der Beschwerdebefugnis für die Bewilligungsvoraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1, 2. Halbs. ZPO steht auch nicht in einem Wertungswiderspruch dazu, dass nach verbreiteter Auffassung die Staatskasse ihre Beschwerde darauf stützen darf, dass das Gericht eine Prozesskostenvorschusspflicht unzutreffend verneint hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 15 W 569/96, FamRZ 1997, 679; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 12. Auf., § 127 Rdnr. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09

    Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    Dementsprechend ist das Beschwerderecht der Staatskasse auf den Fall beschränkt, dass Prozesskostenhilfe zwar bewilligt, rechtsfehlerhaft jedoch weder Ratenzahlungen aus dem Einkommen noch Zahlungen aus dem Vermögen angeordnet worden sind (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rdnr. 3).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 587/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung: Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    b) Darüber hinaus ist anerkannt, dass eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, nicht statthaft ist (BGH, Beschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 587/11, MDR 2012, 1431 Rdnr. 10 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13

    Keine Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen stattgebenden PKH-Beschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    Das Beschwerderecht der Staatskasse erstreckt sich jedoch nicht auf die letztgenannte Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 10 W 56/13; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris; BeckOKZPO/Kratz, § 127 Rdnr. 52).
  • BGH, 19.05.2015 - II ZR 263/14

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
    Dies erfordert eine wertende Abwägung, in die unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gläubiger des Insolvenzschuldners und das Prozess- und Vollstreckungsrisiko einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rdnr. 2 m.w.Nachw.).
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