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   OLG Koblenz, 27.12.2013 - 5 W 704/13   

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https://dejure.org/2013,37758
OLG Koblenz, 27.12.2013 - 5 W 704/13 (https://dejure.org/2013,37758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.12.2013 - 5 W 704/13 (https://dejure.org/2013,37758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - 5 W 704/13 (https://dejure.org/2013,37758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen wegen nicht fristgerechter Fertigstellung des Gutachtens

  • RA Kotz

    Ordnungsgeldverhängung gegen Sachverständigen wegen Fristversäumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen wegen nicht fristgerechter Fertigstellung des Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ordnungsgeld bei unwirksamer Fristsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ordnungsgeld gegen Sachverständige ohne Frist- und Nachfristsetzung! (IBR 2014, 1380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21

    Gegen einen in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Grundlage

    Die ganz herrschende, insbesondere - soweit dem Senat ersichtlich - in der Rechtsprechung durchgehend vertretene Gegenmeinung hält die sofortige Beschwerde in analoger Anwendung der §§ 567 ff. ZPO für statthaft (OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935; OLG Frankfurt RPfleger 2016, 348; OLG München FamRZ 2011, 1406; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17, Rz. 29; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; Fritzsche NJW 2015, 586, 587; wohl auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 [obiter]; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; unklar demgegenüber OLG Jena FamRZ 2021, 1043: "sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 58 FamFG [...] eröffnet"; nicht eindeutig auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Vogt-Beheim: "sofortige Beschwerde [...] in einer FamFG-Sache nach § 59 FamFG"); diese Anschauung geht im Kern vom Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers aus.
  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/17
    Nach anderer Ansicht soll - ausnahmsweise - zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege der Umstand der Rechtskraft und damit verbundenen Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses jedenfalls dann nicht einer Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG oder § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entgegenstehen, wenn es zu Zweifeln über die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen kommt und deshalb zu besorgen ist, dass das Verfahren nicht mehr ordnungsgemäß betrieben wird, weil keines der beteiligten Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten ( BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005, Az. X ARZ 210/05 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 ; OLG Braunschweig FamRZ 2012, 1816 - jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
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