Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23969
OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12 (https://dejure.org/2012,23969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.2012 - 14 W 111/12 (https://dejure.org/2012,23969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 14 W 111/12 (https://dejure.org/2012,23969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 126 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 126 Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1968
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Nach der herrschenden Meinung muss der Rechtsanwalt jedenfalls dann eine Erfüllung gegenüber der Partei gegen sich gelten lassen, wenn die Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt hat (BGH FamRZ 2007, 710 ; BGH NJW 1994, 3292 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 717 ; KGR 2004, 556; KGR 2003, 245; Zöller/Philippi, 29. Aufl., Rdnr. 17 zu § 126 ZPO m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Nach der herrschenden Meinung muss der Rechtsanwalt jedenfalls dann eine Erfüllung gegenüber der Partei gegen sich gelten lassen, wenn die Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt hat (BGH FamRZ 2007, 710 ; BGH NJW 1994, 3292 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 717 ; KGR 2004, 556; KGR 2003, 245; Zöller/Philippi, 29. Aufl., Rdnr. 17 zu § 126 ZPO m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.1990 - 14 W 18/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Der Senat hat bereits entschieden (v. 01.06.1988, 14 W 288/88, AnwBl. 1990, 56; offen gelassen OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 468 ), dass ein zeitweiliger Verzicht auf die Verstrickung nach § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO durch den Rechtsanwalt anzunehmen ist, wenn und solange die Partei mit Einverständnis des Rechtsanwalts die Rechtsanwaltsgebühren in eigenem Namen beitreibt, also einen entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag stellt.
  • OLG Koblenz, 01.06.1988 - 14 W 288/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Der Senat hat bereits entschieden (v. 01.06.1988, 14 W 288/88, AnwBl. 1990, 56; offen gelassen OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 468 ), dass ein zeitweiliger Verzicht auf die Verstrickung nach § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO durch den Rechtsanwalt anzunehmen ist, wenn und solange die Partei mit Einverständnis des Rechtsanwalts die Rechtsanwaltsgebühren in eigenem Namen beitreibt, also einen entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag stellt.
  • OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 600/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Der vom Rechtspfleger zitierte Beschluss des Senates vom 11.10.1995, 14 W 600/95 = Rpfleger 1996, 252) steht ebensowenig in Zusammenhang mit den vorstehenden Streitfragen und ist nicht einschlägig wie der Beschluss des Senates vom 03.09.2010, 14 W 491/10.
  • OLG Schleswig, 27.01.2003 - 15 WF 271/02

    Aufrechnung gegenüber Kostenbeitreibung des PKH-Anwaltes

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Nach der herrschenden Meinung muss der Rechtsanwalt jedenfalls dann eine Erfüllung gegenüber der Partei gegen sich gelten lassen, wenn die Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt hat (BGH FamRZ 2007, 710 ; BGH NJW 1994, 3292 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 717 ; KGR 2004, 556; KGR 2003, 245; Zöller/Philippi, 29. Aufl., Rdnr. 17 zu § 126 ZPO m.w.N.).
  • KG, 29.01.2002 - 1 W 601/01

    Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Nach der herrschenden Meinung muss der Rechtsanwalt jedenfalls dann eine Erfüllung gegenüber der Partei gegen sich gelten lassen, wenn die Partei einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt hat (BGH FamRZ 2007, 710 ; BGH NJW 1994, 3292 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 717 ; KGR 2004, 556; KGR 2003, 245; Zöller/Philippi, 29. Aufl., Rdnr. 17 zu § 126 ZPO m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.01.1982 - 14 W 26/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2012 - 14 W 111/12
    Weder ist die Zustimmung des Rechtsanwaltes für einen solchen Antrag erforderlich, die allerdings mit der Antragstellung vom 27.06.2011 vorliegt, noch kann der Rechtsanwalt gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten seines Mandanten ein Rechtsmittel einlegen (Senat v. 18.01.1982, 14 W 26/82, JurBüro 1982, 775; Zöller aaO. Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht