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   OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ws 783/85   

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https://dejure.org/1985,4186
OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ws 783/85 (https://dejure.org/1985,4186)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85 (https://dejure.org/1985,4186)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 1985 - 1 Ws 783/85 (https://dejure.org/1985,4186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindende Abgabe einer Strafsache durch die Wirtschaftsstrafkammer an die allgemeine Strafkammer in analoger Anwendung des § 209 i.V.m. § 209 a der Strafprozessordnung (StPO) ; Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 30.10.1985 - 1 Ws 717/85

    Zuständigkeit; Kammer; Abgabe; Verfahren; Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ws 783/85
    Nachdem der Senat durch Beschluß vom 30. Oktober 1985 - 1 Ws 717/85 die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den Beschluß der 4. Strafkammer als unzulässig verworfen hatte, hat die 11. Strafkammer des Landgerichts Koblenz am 31. Oktober 1985 die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Amtsgerichts Koblenz vom 2. Oktober 1985 als unbegründet verworfen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Die Einrichtung besonderer Wirtschaftsstrafkammern soll nämlich dazu dienen, mit Hilfe der Spezialkenntnisse, die sich zumindest die Berufsrichter durch Zusatzschulungen oder ihre ständige Beschäftigung mit der Verfahrensweise des Wirtschaftslebens erworben haben, eine bessere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Die Einrichtung besonderer Wirtschaftsstrafkammern soll nämlich dazu dienen, mit Hilfe der Spezialkenntnisse, die sich zumindest die Berufsrichter durch Zusatzschulungen oder ihre ständige Beschäftigung mit der Verfahrensweise des Wirtschaftslebens erworben haben, eine bessere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer

    Die Einrichtung besonderer Wirtschaftsstrafkammern soll nämlich dazu dienen, mit Hilfe der Spezialkenntnisse, die sich zumindest die Berufsrichter durch Zusatzschulungen oder ihre ständige Beschäftigung mit der Verfahrensweise des Wirtschaftslebens erworben haben, eine bessere Sachaufklärung zu erreichen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1985 - 1 Ws 783/85).
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