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   OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89   

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https://dejure.org/1989,3592
OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89 (https://dejure.org/1989,3592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.1989 - 11 UF 402/89 (https://dejure.org/1989,3592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 1989 - 11 UF 402/89 (https://dejure.org/1989,3592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflicht; Hinterlegung einer Sicherheit; Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 264
  • FamRZ 1990, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89
    Soweit der BGH (FamRZ 83, 892; 86, 661) eine Umdeutung von der Abänderungsklage in eine Leistungsklage zugelassen hat, führt dies hier zu keinem anderen, dem Kläger günstigeren Ergebnis.
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89
    Insoweit ist Voraussetzung, daß dieser in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird (vgl. BGH FamRZ 83, 806, 807).
  • BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85

    Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.1989 - 11 UF 402/89
    Denn eine Umdeutung der - erhobenen, aber wegen Vorhandenseins eines Titels unzulässigen (vgl. Zöller-Stephan, a.a.O., Rz. 18 vor § 253) - Leistungsklage in die prozessual gebotene Abänderungsklage käme nur in Betracht, wenn es sich um vergleichbare Prozeßerklärungen handelte, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprächen (vgl. BGH, VersR 86, 785 f.).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Eine Umdeutung der Leistungsklage in eine Abänderungsklage scheitert jedenfalls bei dem hier gegebenen Sachverhalt auch nicht daran, daß einer Leistungsklage regelmäßig das einer Abänderungsklage eigene Begehren auf Rechtsgestaltung in Form der Abänderung eines Unterhaltstitels fehlt (so OLG Koblenz FamRZ 1990, 426, 427) [OLG Koblenz 28.11.1989 - 11 UF 402/89].
  • OLG Koblenz, 29.01.2004 - 7 UF 574/03

    Rechtsfolgen der Regelung der Behandlung von Kindesunterhalt in einem

    Ebenso kann dahinstehen, ob der Wirksamkeit der am 17. März 1998 in Florida - wo die Eltern der Klägerin zum damaligen Zeitpunkt lebten - geschlossenen Trennungsvereinbarung das zwingende Unterhaltsverzichtsverbot des § 1614 BGB entgegensteht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1532 ; OLG Koblenz, FamRZ 1990, 426, 427 zum Gesichtspunkt des ordre public gemäß Art. 6 EGBGB ; Palandt/Heldrich, BGB , 63. Aufl., Art. 18 EGBGB Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 9 UF 759/02

    Anwendbares Recht bei Wechsel des Unterhaltsstatus

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  • OLG Nürnberg, 03.07.1995 - 10 WF 1477/95
    Letztlich kann es aber dahinstehen, da, selbst wenn das rumänische Recht bei Vorausleistungen des Unterhaltsbetrages eine Abänderung ausschlösse, dies wegen Verstoß gegen den deutschen ordre public (Art. 6 EGBGB ) unwirksam wäre (OLG Koblenz, FamRZ 1990, 426 ff., 427).
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