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   OLG Koblenz, 29.02.2008 - 10 U 229/07   

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https://dejure.org/2008,6690
OLG Koblenz, 29.02.2008 - 10 U 229/07 (https://dejure.org/2008,6690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.02.2008 - 10 U 229/07 (https://dejure.org/2008,6690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 10 U 229/07 (https://dejure.org/2008,6690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Lebensversicherung; Schuldbefreiende Auszahlung einer Versicherungsrestsumme an einen Dritten; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Einordnung eines Lebensversicherungsscheins mit Inhaberklausel als ein ...

  • Judicialis

    VVG § 4 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 420; ; BGB § 808; ; ABL 96 § 15 Nr. 1 S. 2; ; ABL 96 § 15 Nr. 4; ; ZPO § 445; ; ZPO § 448

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 808; VVG § 4 Abs. 1; ALB 96 § 13; ALB 96 § 15
    Die Leistung des Versicherers an den unberechtigten Inhaber des Versicherungsscheins hat befreiende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Leistungspflicht des Versicherers bei Auszahlung der Leistung an einen Nichtberechtigten, wenn dieser Inhaber des Versicherungsscheins ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.02.2008 - 10 U 229/07
    Eine Ausnahme gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn der Aussteller die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv gekannt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (BGH VersR 1999, 700).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 O 469/08

    Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins; Anspruch auf Auskehren der

    Damit ist der Beklagte durch Leistung an die Zeugin L an Inhaberin des Originalversicherungsscheins leistungsfrei geworden, ohne dass es darauf ankäme, ob der Beklagte den Inhaber des Versicherungsscheins gegenüber materiell zur Leistung verpflichtet war (BGH VersR 2009, 1061 = r + s 2009, 342 mit Anmerkung Münkel in Juris Praxisreport-Versicherungsrecht 9/2009 Anm. 2 und Marlow VK 2009, 170; OLG München r + s 2009, 159; OLG Koblenz VersR 2008, 1338).
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