Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Abs 2 StVO, § 46 Abs 1 Nr 5 StVO, § 823 BGB, § 428 HGB, § 435 HGB
Transportrecht: Haftung eines Unterfrachtführers bei Unterquerung einer Brückenunterführung mit einem deutlich die erlaubte Durchfahrtshöhe überragenden Lkw samt Ladung - Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchfahren der Brückenunterführung einer Bundesautobahn mit einem deutlich die erlaubte Höhe überragenden Lkw samt Ladung ohne behördliche Ausnahmegenehmigung als grobe Fahrlässigkeit; Geltung der gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen bei vorsätzlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung als Unterfrachtführer für Beschädigung der Lkw-Ladung bei Durchfahren einer Brückenunterführung - fehlende Ausnahmegenehmigung für Durchführung der Transportfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 14.01.2005 - 10 O 539/02
- OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05