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OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 634; BGB § 434; WEG § 22
Anforderungen an Schallschutz bei "Doppelhaushälften" unabhängig, ob in Realteilung oder als Wohnungseigentum errichtet - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche durch Mängel des Bauwerks aus Werkvertragsrecht trotz anderer Bezeichnung des Vertrags als Kaufvertrag; Minderung wegen unzureichendem Schallschutz am Gebäude
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 733 § 634 Abs. 1 S. 3 (a.F.)
Anforderungen an den Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Geltendmachung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welcher Schallschutz zwischen Doppelhaushälften? Welche Mängelansprüche? (IBR 2006, 98)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.07.2000 - 9 O 455/95
- OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Papierfundstellen
- BauR 2006, 843
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren.