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   OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18   

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https://dejure.org/2018,19296
OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18 (https://dejure.org/2018,19296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.2018 - 2 Ws 324/18 (https://dejure.org/2018,19296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 2 Ws 324/18 (https://dejure.org/2018,19296)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11

    Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18
    Für die Frage, ob der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO iVm. § 9 Abs. 1 StGB begründet ist, ist deshalb allein auf den Handlungsort abzustellen, wobei sich die Bestimmung desselben nach der Tatsachengrundlage beurteilt, wie sie sich im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens darstellt (BGH StraFo 2011, 391 mwN.).

    Im Gegensatz zur Auffassung der Strafkammer lässt sich dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2011 (BGH StraFo 2011, 391) nicht entnehmen, dass telefonische Erklärungen zwischen den Partnern eines Betäubungsmittelgeschäfts nur dann zuständigkeitsbegründende Handlungen darstellen, wenn sie zum originären Abschluss einer darauf gerichteten Vereinbarung führen.

  • BGH, 27.06.1997 - StB 8/97

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18
    Weil daher eine beschwerdefähige Entscheidung in der Sache fehlt, war die Sache an die Strafkammer zurückzuverweisen (vgl. BGHR StPO § 210 Abs. 3 Zurückverweisung 1 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. Rn. 7).
  • BGH, 01.08.2006 - 3 StR 149/06

    Örtliche Zuständigkeit (Begehungsdelikt; Tätigkeitsort)

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18
    4 Bei Begehungsdelikten ist ein Tätigkeitsort überall dort gegeben, wo der Täter eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet oder versucht hat (BGH StraFo 2006, 461; LK-StGB/Werle/Jeßberger, 12. Aufl. § 9 Rn. 10), d.h. an dem er einen Teilakt des Tatbestands verwirklicht oder versucht (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. vor § 29 Rn. 294; Weber, BtMG, vor § 29 ff. Rn. 85).
  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2018 - 2 Ws 324/18
    Bei telekommunikativer Übermittlung handelt der Täter auch an demjenigen Ort, an dem seine Kundgabe optisch oder akustisch wahrgenommen wird (KG Berlin NJW 1999, 3500 ; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 9 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

    Dass er durch Whats-App-Nachrichten und fernmündliche Gespräche unmittelbaren Kontakt zu dem in U./Österreich wohnhaften Geschädigten aufgenommen hat, begründet einen Handlungsort in Österreich nicht (BGH NStZ 2015, 81; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019 § 9 Rn.3; zur telekommunikativer Übermittlung bei bloßen Begehungsdelikten vgl. aber OLG Koblenz, Beschluss vom 29.06.2018, 2 WS 324/18; abgedruckt bei juris).
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