Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25039
OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12 (https://dejure.org/2012,25039)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2012 - 5 U 283/12 (https://dejure.org/2012,25039)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2012 - 5 U 283/12 (https://dejure.org/2012,25039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vertragsstrafe für verbale Entgleisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vertragsstrafe für verbale Entgleisungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vertragsstrafe in Arztgemeinschaftspraxis herabsetzbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung auch möglich bei Verwendung einer Abkürzung der zu unterlassenden Wortfolge

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Herabsetzung der Vertragsstrafe bei mehreren Verstößen gegen eine Unterlassungsverpflichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12
    Dabei kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls welche Bedeutung die Grundsatzentscheidung des großen Strafsenats des BGH (BGHSt 40, 138 - 168) zu dieser Frage für den Bereich des Zivilrechts hat (vgl. dazu u. a. BGHZ 146, 318, 326).

    Denn im vorliegenden Fall liegt selbst dann keine fortgesetzte Handlung vor, wenn man die vor der Entscheidung BGHSt 40, 138 ff maßgebliche strafrechtliche Rechtsprechung auf eine Mehrheit von zivilrechtlichen Vertragsverstößen überträgt.

  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12
    Den Beklagten trifft auch ein Verschulden i. S. des § 276 BGB i. V. mit § 339 Satz 2 BGB (vgl. zu diesem Erfordernis BGH in NJW 1972, 1893 mit Anm. Lindacher aaO Seite 2264).
  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12
    Letztlich hat der Senat auch nicht die Darlegungslast hinsichtlich der für eine Herabsetzung der Vertragsstrafen maßgeblichen Umstände verkannt (vgl. BGH in NJW 2010, 3222 zur Vorschrift des § 655 BGB ).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12
    Dabei kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls welche Bedeutung die Grundsatzentscheidung des großen Strafsenats des BGH (BGHSt 40, 138 - 168) zu dieser Frage für den Bereich des Zivilrechts hat (vgl. dazu u. a. BGHZ 146, 318, 326).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2012 - 5 U 283/12
    Der Ermäßigungsantrag ist daher auch zu beachten, wenn er erstmals in zweiter Instanz gestellt wurde (vgl. zum Einwand der beschränkten Erbenhaftung BGH in NJW-RR 2010, 664 - 665 und zur Verjährung BGHZ [GS] 177, 212 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht