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OLG Koblenz, 30.01.2006 - 1 Ws 21/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 29 Abs. 1 § 31 Abs. 2; StPO § 466 S. 1
Gebühren und Kosten: Haftung mehrerer Angeklagter als Gesamtschuldner für Gerichtskosten, Weitere Inanspruchnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.08.2005 - 1 AR 7/03
- OLG Koblenz, 30.01.2006 - 1 Ws 21/06
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 98/16
Haftung mehrerer Verurteilter als Gesamtschuldner; Erstattung von Auslagen …
Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Auslagen der Staatskasse, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Tat iSd. § 264 StPO stehen, wegen derer eine Verurteilung erfolgt; ausgenommen sind nur die in § 466 Satz 2 StPO aufgeführten Kosten (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 21/06 v. 30.01.2006 - JurBüro 2006, 323 ; 1 Ws 1449/01 v. 21.11.2001 - NStZ-RR 2002, 160 ).