Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechnerische Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde
Papierfundstellen
- WM 2003, 404
- WM 2003, 405
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76
Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Vollstrecken könnte die Verkäuferin nach dieser Formulierung aber nur wegen der Nichtzahlung des Kaufpreises, nicht aber, um andere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, durchzusetzen (BGH MDR 1980, 389 und weitere Nachweise bei Zöller , ZPO, 22. Aufl., § 794 Rz. 29).Für die Erstreckung des Titels auf andere Ansprüche wäre die Vereinbarung der Änderung des Schuldgrundes erforderlich (BGH MDR 1980, 389) oder die Schaffung eines neuen Titels.
- BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Ansprüche auf Zahlung von Geld sind dann genügend bestimmt, wenn sich die geschuldete Geldsumme aus der Urkunde ergibt oder aus der Urkunde errechnen lässt (vgl. BGH MDR 1996, 1065=NJW 1996, 2165).Ergibt sich hierbei, dass der materiell-rechtlich geschuldete hinter dem titulierten Betrag zurückbleibt, so kann der Schuldner die hierauf gegründete materiell-rechtliche Einwendung mit Hilfe der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (BGH MDR 1997, 776; vgl. auch BGH MDR 1996, 1065, 1966).
- BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96
Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Es kann dahinstehen, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Vollstreckungsabwehrklage anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1988, 707), denn im vorliegenden Fall ist die notarielle Urkunde ein gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (alter Fassung) zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel, da sie die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand hat und der Kläger sich in der Urkunde wegen dieser Geldforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (vgl. dazu BGH MDR 1997, 776).Ergibt sich hierbei, dass der materiell-rechtlich geschuldete hinter dem titulierten Betrag zurückbleibt, so kann der Schuldner die hierauf gegründete materiell-rechtliche Einwendung mit Hilfe der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (BGH MDR 1997, 776; vgl. auch BGH MDR 1996, 1065, 1966).
- BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79
Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Der Urkundeninhalt knüpft allerdings an Vorgänge an, die nicht urkundenmäßig dokumentiert sind (sein können), aber auch nicht dokumentiert sein müssen, da die Beklagte als Titelgläubigerin (§ 727 ZPO) zulässigerweise vom Nachweis des Eintritts bestimmter Tatsachen als Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 726 Abs. 1, § 795 ZPO) entbunden ist ( vgl. BGH NJW 1981, 2756, 2757). - BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00
Beweislast für Hingabe eines Darlehens
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Die Anspruchsvoraussetzungen sind eingetreten (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 767 ZPO nunmehr BGH ZfIR 2001, 501=ZIP 2001, 873= WM 2001, 1035, dazu EWiR 2001, 693 (Joswig) ). - BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86
Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Es kann dahinstehen, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Vollstreckungsabwehrklage anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1988, 707), denn im vorliegenden Fall ist die notarielle Urkunde ein gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (alter Fassung) zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel, da sie die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand hat und der Kläger sich in der Urkunde wegen dieser Geldforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (vgl. dazu BGH MDR 1997, 776). - BGH, 13.01.1976 - VI ZR 41/75
Haftung des fliehenden Rechtsbrechers für die aus seiner Verfolgung entstandenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Der Nachweis der Annahme dieses neuen Angebots folgt schlüssig aus dem Verhalten des Gläubigers, wenn, wie hier, die Vollstrekkungsklausel erteilt wird oder die Vollstreckung aus dem Titel betrieben werden soll (vgl. BGH NJW 1976, 568). - BGH, 01.02.1985 - V ZR 244/83
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines notariellen Kaufvertrages für eine darin …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
Die Regelung schließlich, die für das Scheitern des Vertrages auf das Verschulden der R. GmbH abstellt, betrifft die Begründung der Rückzahlungsverpflichtung gerade nicht, sondern schließt sie aus, so dass sie von der Unterwerfungserklärung als einseitiger Prozesshandlung, die ausschließlich die Schaffung eines Vollstreckungstitels zum Gegenstand hat (BGH DNotZ 1985, 474, 475), unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nicht betroffen sein kann.
- OLG Bamberg, 13.03.2008 - 1 U 189/07
Bauträgervertrag: Vollstreckung von Zahlungsverpflichtungen aus Bauverträgen bei …
Das OLG Koblenz hat es in seinem Urteil vom 30.08.2001 (abgedr. in WM 2003, 405) unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 1981, 2756) für zulässig erachtet, die Titelgläubigerin vom Nachweis des Eintritts bestimmter Tatsachen zu entbinden. - KG, 11.06.2007 - 8 U 154/06
Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit von Gläubiger und Schuldner in einer …
a) Die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann nur betrieben werden, wenn Gläubiger und Schuldner sowie die zu vollstreckende Forderung eindeutig bestimmt sind (OLG Koblenz, Urt. v. 30.8.2001 - 5 U 1675/00 -, WM 2003, 405).