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   OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09   

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OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09 (https://dejure.org/2009,5990)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2009 - 9 UF 230/09 (https://dejure.org/2009,5990)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2009 - 9 UF 230/09 (https://dejure.org/2009,5990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für ein Abänderungsverfahren bei Zurücknahme der Berufung im Erstverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 2

  • fr-blog.com

    Einwand der Unterhaltsbefristung im Abänderungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für ein Abänderungsverfahren bei Zurücknahme der Berufung im Erstverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ehegattenunterhalt - Unterhaltsbegrenzung kann im Abänderungsverfahren durchgesetzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Im Abänderungsverfahren kann der Einwand, der Unterhalt sei zeitlich zu befristen, auch dann noch zulässig erhoben werden, wenn die mündliche Verhandlung des Erstverfahrens nach der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2006 (FamRZ 2006, 1008) statttgefunden hat.

    Zu diesem Zeitpunkt sei das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.4.2006 (FamRZ 2006, 1006 ff.), mit dem dieser seine Rechtsprechung zur Befristung geändert habe, längst veröffentlicht gewesen.

    Die überwiegende Meinung geht davon aus, ein Abänderungskläger könne den Befristungseinwand nicht mehr zulässig erheben, wenn die mündliche Verhandlung des Erstverfahrens nach der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2006 (FamRZ 2006, 1008) stattgefunden habe.

    Der Bundesgerichtshof führte in der Entscheidung aus, dass der Ehedauer nicht die entscheidende Bedeutung zukomme, sondern maßgebend sei, ob die Einkommensdivergenz der Ehegatten sich als ehebedingter Nachteil darstelle (BGH, FamRZ 2006, 1006 ff.).

    In dieser Entscheidung erwähnt der Bundesgerichtshof den dem UÄndG vom 20.2.1986 (BGBl. I, 301) zugrunde liegenden Gedanken, dass eine lebenslange Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards nur dann angemessen ist, wenn beispielsweise aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, die der Berechtigte betreut oder betreut hat (BGH, FamRZ 2006, 1006).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98

    Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2000 (FamRZ 2001, 905) ist als Beleg für eine abweichende Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht geeignet.

    Es kommt weder darauf an, ob die Partei diese Umstände kannte oder kennen musste noch darauf, ob sich das Gericht mit den für die Befristung maßgebenden Umständen befasst hat (Wendl/Staudigl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., Rn. 159, 160 c; BGH, FamRZ 2001, 905).

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03

    Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Die nächste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Befristung des Aufstockungsunterhalts stammt vom 25.10.2006 (FamRZ 2007, 200) und betraf ebenfalls ein kinderloses Ehepaar.
  • OLG München, 17.07.2007 - 4 UF 108/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Im Falle der Berufungsrücknahme ist Präklusionszeitpunkt im Sinne des § 323 Abs. 2 ZPO der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz (OLG München, OLGR 2008, 133; OLG Köln, FamRZ 1997, 507; Gerhard in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., Kap. 6, Rn. 655 a; Wendl/Staudigl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 10, Rn. 159).
  • OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88

    Letzte mündliche Verhandlung; Berufungsgericht; Schlußverhandlung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 1989, 304), wonach der Schluss der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren dann maßgebend bleibt, wenn die Berufung erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird, folgt der Senat nicht.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls der laufende Unterhalt aufgrund einer Einkommensprognose ermittelt werden muss, die sich im Regelfall an dem durchschnittlichen Einkommen aus den letzten drei Jahren orientiert (Ziffer 1.5 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz -KoL-; BGH, FamRZ 2007, 1532).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Wenn ein Berufungskläger von der prozessualen Befugnis der Rechtsmittelrücknahme Gebrauch macht, besteht im Abänderungsverfahren kein Anlass zu prüfen, ob es ihm zumutbar gewesen wäre, das Berufungsverfahren durchzuführen und den Abänderungsgrund schon in diesem geltend zu machen (BGH, FamRZ 1988, 493 ff.).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Erläuternd wird dann aber ausgeführt, erst durch die neuere Senatsrechtsprechung und die gesetzliche Neuregelung des § 1578 b BGB seien die weiteren Umstände, insbesondere das Fehlen ehebedingter Nachteile überhaupt relevant geworden (BGH, FamRZ 2008, 1911).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Erstmals mit der Entscheidung vom 28.2.2007 (FamRZ 2007, 793) beurteilte der Bundesgerichtshof die Möglichkeit der Befristung bei einer Ehe, aus der Kinder hervorgegangen waren.
  • OLG Köln, 02.09.1996 - 26 WF 113/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
    Im Falle der Berufungsrücknahme ist Präklusionszeitpunkt im Sinne des § 323 Abs. 2 ZPO der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz (OLG München, OLGR 2008, 133; OLG Köln, FamRZ 1997, 507; Gerhard in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., Kap. 6, Rn. 655 a; Wendl/Staudigl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 10, Rn. 159).
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - 20 WF 574/08

    Abänderung; nachehelicher Unterhalt, Befristung

  • OLG Bremen, 24.06.2008 - 4 WF 68/08

    Anpassung einer Unterhaltsregelung an das neue Unterhaltsrecht im Wege der

  • LG Berlin, 27.12.2008 - 53 T 122/07
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der

    Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2010, 318; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1084; Finke FamFR 2010, 90) beschränkt sich die mit der Entscheidung vom 12. April 2006 vollzogene Rechtsprechungsänderung mit ihren tragenden Gründen nicht auf kinderlose Ehen.

    Dass das Senatsurteil nicht ausdrücklich als Rechtsprechungsänderung ausgewiesen ist, spielt für die materielle Bewertung der Entscheidung keine Rolle (aA OLG Koblenz FamRZ 2010, 318, 321; Finke FamFR 2010, 90) und hindert es insbesondere nicht, dass vor der Entscheidung ergangene Unterhaltsentscheidungen wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse abgeändert werden können (Senatsurteil BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911 Rn. 62).

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09

    Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage

    Nach der Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in FamRZ 2010, 318 veröffentlicht ist, scheitert eine Reduzierung der titulierten Unterhaltsverpflichtung daran, dass der Kläger eine Verringerung des Einkommens nicht substantiiert vorgetragen habe.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2011 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

    Anders als etwa bei der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Aufgabe der Anrechnungsmethode (FamRZ 2001, 986), erfolgte die Änderung bei der Befristung des Aufstockungsunterhalts schrittweise und war erst mit der Entscheidung vom 28.02.2007 hinreichend klar (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1084; weitergehend: OLG Koblenz FamRZ 2010, 318).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des OLG Bremen (NJW 2008, 3074) und des OLG Koblenz (FamRZ 2010, 318) zur Frage der Präklusion des Befristungseinwands beim Aufstockungsunterhalt ab.

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

    Anders als etwa bei der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Aufgabe der Anrechnungsmethode (FamRZ 2001, 986), erfolgte die Änderung bei der Befristung des Aufstockungsunterhalts schrittweise und war erst mit der Entscheidung vom 28.02.2007 hinreichend klar (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1084; weitergehend: OLG Koblenz FamRZ 2010, 318).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des OLG Bremen (NJW 2008, 3074) und des OLG Koblenz (FamRZ 2010, 318) zur Frage der Präklusion des Befristungseinwands beim Aufstockungsunterhalt ab.

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