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   OLG Koblenz, 30.10.2012 - 14 W 592/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45770
OLG Koblenz, 30.10.2012 - 14 W 592/12 (https://dejure.org/2012,45770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2012 - 14 W 592/12 (https://dejure.org/2012,45770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 14 W 592/12 (https://dejure.org/2012,45770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bescheidung eines nach Ablauf der Wochenfrist des § 106 ZPO angebrachten Kostenausgleichungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 106
    Bescheidung eines nach Ablauf der Wochenfrist des § 106 ZPO angebrachten Kostenausgleichungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristüberschreitung beim Kostenausgleichungsverfahren: Folge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verspäteter Kostenfestsetzungsantrag ohne weiteren Ermittlungsbedarf kann im Kostenausgleichungsverfahren berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 675
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 01.06.1983 - 5 T 150/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2012 - 14 W 592/12
    Teilweise wird sogar eine entsprechende Verpflichtung angenommen (LG Bonn Rpfleger 1984, 33).
  • LG Hannover, 28.03.1989 - 11 T 9/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2012 - 14 W 592/12
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob dies auch dann gilt, wenn der Kostenfestsetzungsantrag des Gegners erst nach Ablauf der Wochenfrist eingeht und in diesem Zeitpunkt der Kostenfestsetzungsbeschluss schon abgesetzt war (hierzu OLG Hamm JurBüro 1996, 262; LG Hannover Rpfleger 1989, 342 , die dann keine Notwendigkeit einer erstmaligen Ausgleichung sehen).
  • OLG Hamm, 06.12.1995 - 23 W 468/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2012 - 14 W 592/12
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob dies auch dann gilt, wenn der Kostenfestsetzungsantrag des Gegners erst nach Ablauf der Wochenfrist eingeht und in diesem Zeitpunkt der Kostenfestsetzungsbeschluss schon abgesetzt war (hierzu OLG Hamm JurBüro 1996, 262; LG Hannover Rpfleger 1989, 342 , die dann keine Notwendigkeit einer erstmaligen Ausgleichung sehen).
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