Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bewertung als grober Behandlungsfehler; Unrichtige Deutung einer mit bildgebendem Verfahren hergestellten Aufnahme
- AG Zahngesundheit (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Diagnosefehler führen nicht zwangsläufig zum Schadensersatz
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr
Verfahrensgang
- LG Mainz, 13.01.2006 - 9 O 113/01
- OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 532
- VersR 2007, 1565
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15
Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und …
Ein Diagnosefehler - wie hier - wird nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen (vgl. BGH VersR 2011, 400 ; VersR 2007, 541; OLG Köln VersR 2005, 1740 = NJW 2006, 69; OLG Koblenz VersR 2007, 1565). - OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565). - OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09
Anforderungen an die Behandlungsaufklärung vor einer Herzkatheteruntersuchung bei …
Da die gebotene Befunderhebung reaktionspflichtige Erkenntnisse geliefert hätte, erstreckt sich die daran anknüpfende Haftung auf alle Schäden des Klägers, die möglicherweise auf das Versäumnis zurückzuführen sind, soweit der Ursachenzusammenhang nicht äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 790; Senat NJW-RR 2007, 532 ;… Sprau in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 823 Rn 162).