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   OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15   

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https://dejure.org/2015,36124
OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15 (https://dejure.org/2015,36124)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2015 - 14 W 491/15 (https://dejure.org/2015,36124)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2015 - 14 W 491/15 (https://dejure.org/2015,36124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 RVG-VV
    Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Terminsgebühr bei einander widersprechenden Darstellungen der Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Terminsgebühr bei einander widersprechenden Darstellungen der Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr bei widersprechenden Darstellungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15
    Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes reicht im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten dann, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011, IV ZB 8/11, Rn. 10 - zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2493 ; Senat vom 23.02.2005, 14 W 118/05, JurBüro 2005, 369 ).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15
    Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes reicht im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten dann, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011, IV ZB 8/11, Rn. 10 - zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2493 ; Senat vom 23.02.2005, 14 W 118/05, JurBüro 2005, 369 ).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15
    Wie sich aus § 104 Abs. 2 ZPO ergibt, reicht für die Berücksichtigung einer prozessbezogenen Kostenposition deren Glaubhaftmachung aus, wobei sich der Rechtspfleger sämtlicher Beweismittel des § 294 Abs. 1 ZPO bedienen kann und muss (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 -, Rn. 6, zitiert nach [...]).
  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 14 W 118/05

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Parteiaufwands zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2015 - 14 W 491/15
    Für die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes reicht im Interesse eines zügigen Ausgleichs der Verfahrenskosten dann, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011, IV ZB 8/11, Rn. 10 - zitiert nach [...]; BGH NJW 2007, 2493 ; Senat vom 23.02.2005, 14 W 118/05, JurBüro 2005, 369 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Maßstab für die Glaubhaftmachung ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, MDR 2004, 172; OLG Jena, Beschl. v. 19.01.2015, Az.: 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245), für die eine Gesamtschau erforderlich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 31.08.2015, Az.: 14 W 491/15, BeckRS 2015, 20539; BeckOK a.a.O.).

    Maßstab für die Glaubhaftmachung ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, MDR 2004, 172; OLG Jena, Beschl. v. 19.01.2015, Az.: 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245), für die eine Gesamtschau erforderlich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 31.08.2015, Az.: 14 W 491/15, BeckRS 2015, 20539; BeckOK a.a.O.).

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