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OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vermächtnisses "auf Lebenszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vermächtnisses "auf Lebenszeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.01.2012 - 8 O 360/07
- OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
- BGH - IV ZR 371/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Von diesem durch Wortlaut und Umstände nahegelegten Verständnis darf der Richter nur dann abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen sind (st. Rspr. BGH NJW 1993, 256 ). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Das Berufungsgericht hat die Darlegungen des erstinstanzlichen Gerichts zu seiner Überzeugungsbildung nur daraufhin zu überprüfen, ob es alle Umstände vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 2004, 1876 ; BGH NJW 1987, 1557 ; BGH NJW 1999, 3481 ). - BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98
Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Das Berufungsgericht hat die Darlegungen des erstinstanzlichen Gerichts zu seiner Überzeugungsbildung nur daraufhin zu überprüfen, ob es alle Umstände vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 2004, 1876 ; BGH NJW 1987, 1557 ; BGH NJW 1999, 3481 ).
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Das Berufungsgericht hat die Darlegungen des erstinstanzlichen Gerichts zu seiner Überzeugungsbildung nur daraufhin zu überprüfen, ob es alle Umstände vollständig berücksichtigt und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 2004, 1876 ; BGH NJW 1987, 1557 ; BGH NJW 1999, 3481 ). - BGH, 01.04.1992 - IV ZR 332/90
Sittenwidrige Schädigung durch Beteiligung eines Dritten bei Verletzung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Solche Ansprüche scheiden auch nicht deshalb aus, weil ein Dritter an der Vereitelung der Vermächtniserfüllung mitgewirkt hat (BGH NJW 1992, 2152 ;… Palandt-Weidlich, BGB , 71. Auf. 2012, § 2174 Rn. 5). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Der Erblasserwille ist als sogenannte innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich (BGHZ 86, 41) und geht, wenn er feststeht und formgerecht erklärt ist, jeder anderen Interpretation vor. - RG, 17.03.1908 - VII 179/07
Bedingtes Vermächtnis; Pfändbarkeit; Anfechtung
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Abzustellen ist weiter auf den Grundsatz, dass ein Vermächtnis veräußerlich und vererblich eingeräumt wird, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt (RGZ 67, 425;… Palandt-Weidlich, BGB , 71. Aufl. § 2174 Rn. 8;… Ernst Sarres, Vermächtnis, 2009, Rn. 21). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Bei der Auslegung eines Testamentes, § 2084 BGB , ist zunächst von dessen Wortlaut auszugehen, wenngleich auf das subjektive Begriffsverständnis des Erblassers abzustellen ist (BGH FamRZ 1987, 475 ;… Palandt-Weidlich, BGB , 71. Aufl. 2012, § 2084 Rn. 1).
- OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13
Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei KGaA
Die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung wurde in dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 05.03.2013 (5 U 232/12) zurückgenommen.