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   OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07   

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OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07 (https://dejure.org/2008,590)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2008 - 29 U 3193/07 (https://dejure.org/2008,590)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 29 U 3193/07 (https://dejure.org/2008,590)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verfall von (Geschenk-) Gutscheinen - AGB-Klauseln ungültig, die die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellung befristen bzw. einen Restguthabenverfall innerhalb Jahresfrist ab Ausstellung des Gutscheins bestimmen

  • openjur.de

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit der Beschränkung der Gültigkeit auf ein Jahr; Berücksichtigung der Belange der Beschenkten bei der Inhaltskontrolle; Beschränkung der Gültigkeitsdauer als unangemessene ...

  • webshoprecht.de

    Die Begrenzung der Gültigkeit von Geschenkgutscheinen auf ein Jahr ist unwirksam

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bestimmte Begrenzung der Gültigkeit von Gutscheinen ist unwirksam

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Geschenkgutschein: Verfallklausel von einem Jahr rechtsunwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Verfallsklausel für Geschenkgutscheine in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ausschluss der Inhaltskontrolle für reine Leistungsbeschreibungen; Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung wegen unangemessener Benachteiligung durch Abweichung von ...

  • kanzlei.biz

    Gültigkeit von Gutscheinen darf nicht auf ein Jahr befristet werden

  • Judicialis

    BGB § 307

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Verfallsklausel für Geschenkgutscheine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Begrenzung der Gültigkeit von Geschenkgutscheinen auf ein Jahr ist unwirksam

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Gutscheine dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Augen auf beim Weihnachtsgeschenkekauf? Gültigkeitsbefristung von Geschenkgutscheinen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1233
  • MDR 2008, 376
  • MMR 2009, 70 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 043
  • K&R 2008, 181
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]).

    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228]; jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2007 - III ZR 247/06 Tz. 18 m. w. N., in juris dokumentiert).
  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    In diesen engen Bereich fallen die streitigen Klauseln nicht, da der wesentliche Vertragsinhalt mit den Hauptleistungspflichten der Parteien auch ohne die Klauseln zum Verfall des Guthabens bestimmt werden könnte (vgl. Senat NJW 2006, 2416 [2417]; Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 307 Rz. 14).
  • OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228]; jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Denn in den Schutz des § 307 Abs. 1 BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1258 Tz. 12; NJW 1999.3558 [3559]; Coester in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 307 Rz. 146; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Erstattung von Aufwendungen für

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 Tz. 28 m. w. N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1774 [1775] m. w. N.).
  • OLG München, 14.04.2011 - 29 U 4761/10

    Zur Gültigkeitsdauer und Verjährung von Erlebnisgutscheinen

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1774 [1775] m.w.N.; Senat NJW-RR 2008, 1233).

    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1124 RdNr. 28 m.w.N.), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird (Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGHZ 148, 74 = NJW 2001, 2635 [2637]; Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

    Denn in den Schutz des § 307 Abs. 1 BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1258 RdNr. 12; BGHZ 142, 103 = NJW 1999, 3558 [3559]; Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

    Durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren auf drei Jahre (vgl. § 195 BGB) im Rahmen der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber allerdings bereits den Interessen der Schuldner Rechnung getragen; damit haben sich die Anforderungen an die Rechtfertigung von AGB, die eine kürzere als die gesetzliche Verjährungsfrist zur Anspruchsdurchsetzung statuieren, erhöht (Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

    So wird der Zeitraum, in dem die unmittelbare Geltendmachung des Anspruchs möglich ist, auf höchstens ein Drittel des vom gesetzlichen Leitbild Vorgesehenen herabgesetzt; der dadurch bewirkte ersatzlose Verlust der Möglichkeit, einen nicht verjährten Anspruch geltend zu machen, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen der Gutscheininhaber dar (Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

    Daneben wurde die auch nach Eintritt der Verjährung mögliche Entgegenhaltung des Anspruchs im Wege der Aufrechnung oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (vgl. § 215 BGB) - durch § 14 Abs. 2 der von der Beklagten ursprünglich verwendeten AGB dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch erlöschen ("entfallen") und damit gänzlich untergehen soll (vgl. Senat NJW-RR 2008, 1233 [1234]).

  • OLG München, 28.07.2011 - 29 U 634/11

    Unterlassung: Einbeziehung von Klauseln eines Stromversorgers zur Höhe einer

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1774 [1775] m.w.N.; Senat NJW-RR 2008, 1233).
  • OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22

    Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

    Das bürgerliche Recht kennt für Verpflichtungen aus schuldrechtlichen Verträgen im Allgemeinen nur das in den §§ 194 ff. BGB im Einzelnen geregelte Rechtsinstitut der Verjährung, nicht dagegen besondere, von der Frage der Verjährung unabhängige Ausschlussfristen (vgl. BGH NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2008 - 29 U 3193/07 -, juris Rn. 29).

    Durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren (vgl. § 195 BGB a.F.) auf drei Jahre (vgl. § 195 BGB) im Rahmen der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber allerdings bereits den Interessen der Schuldner Rechnung getragen; damit haben sich die Anforderungen an die Rechtfertigung von AGB, die eine kürzere als die gesetzliche Verjährungsfrist zur Anspruchsdurchsetzung statuieren, erhöht (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1233).

    Bereits bei einer Gültigkeitsbeschränkung auf 1/3 der gesetzlichen Verjährung wurde eine unangemessene Einschränkung des Äquivalenzprinzips angenommen (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234).

  • LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10

    Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig

    Denn Verfall- oder Ausschlussfristen, die einen Anspruch in zeitlicher Hinsicht über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus beschränken, sind vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 18 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln; BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).

    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

    b) Ist das Angebot der Beklagten und ihrer Partnerunternehmen für den Verbraucher hiernach erkennbar darauf angelegt, dass die durch die Gutscheine verbrieften Leistungen nur für einen kürzeren Zeitraum, als er der gesetzlichen Verjährungsfrist entspricht, vorgehalten und innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden sollen, so kann sich eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Gutscheine und die mit ihnen korrespondierende Beschränkung der Verpflichtung der Beklagten, für die Leistungsbereitschaft ihrer Partnerunternehmen nur innerhalb dieses Zeitraumes einzustehen, nur noch daraus ergeben, dass der Zeitraum, den die Partnerunternehmen für die Gültigkeit der Gutscheine wählen, gemessen am konkreten Leistungsgegenstand unangemessen kurz bemessen ist, wobei die Rechtsprechung insoweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen zum regulären Entgelt und bei einem vollständigen Anspruchsverlust im Falle der nicht rechtzeitigen Inanspruchnahme der durch den Gutschein verbrieften Leistung, grundsätzlich strenge Anforderungen an die Interessen des Unternehmens gestellt hat, die eine Verkürzung der dreijährigen Verjährungsfrist rechtfertigen sollen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

  • AG Wuppertal, 19.01.2009 - 35 C 39/08

    Zur unzulässigen zeitlichen Begrenzung der Geltung einer Mehrfachbade- und

    Zwar sind Gültigkeitsbeschränkungen bei Berechtigungskarten, die dem jeweiligen Inhaber die Möglichkeit verschaffen, eine bestimmte Leistung zu verlangen, nicht generell als unangemessen anzusehen (vgl. BGH NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, Urteil vom 17.01.2008, 29 U 3193/07).

    Damit haben sich die Anforderungen an die Rechtfertigung von AGB, die eine kürzere als die gesetzliche Verjährungsfrist zur Anspruchsdurchsetzung statuieren, erhöht (vgl. OLG München, Urteil vom 17.01.2008, 29 U 3193/07).

    Daneben wird die auch nach Eintritt der Verjährung mögliche Entgegenhaltung des Anspruchs im Wege der Aufrechnung oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (vgl. § 215 BGB) dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nach Ablauf eines Jahres endgültig untergehen soll (vgl. OLG München, Urteil vom 17.01.2008, 29 U 3193/07).

    Der von der Beklagten pauschal behauptete höhere Verwaltungs- und Kostenaufwand genügt jedenfalls nicht, um eine Verkürzung der Gültigkeit auf ein Jahr zu rechtfertigen (vgl. OLG München, Urteil vom 17.01.2008, 29 U 3193/07).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09

    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets -

    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234).

    Der Kunde profitiert im Unterschied zu einem Erwerber von Telefonkarten (vgl. BGH, NJW 2001, 2635) oder Geschenkgutscheinen (OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234) bereits dadurch, dass er die Fahrkarte zu einem gegenüber dem regulären Preis - in der Regel deutlich - niedrigeren Preis erhält.

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Verkürzung der

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts benachteiligt die Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers den Auftragnehmer unangemessen, denn sie verstößt gegen das gesetzliche Leitbild des § 195 BGB und es sind keine Interessen des Auftraggebers erkennbar, die eine derartige Verkürzung rechtfertigen könnten (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 202 Rn. 13; Erman/J. Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 202 Rn. 13; MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 202 Rn. 10).
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung:

    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2005, 1774 [1775] m.w.N.; Senat NJW-RR 2008, 1233).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 6 U 98/12

    Angebot eines entgeltlichen Rabattcoupons für einen Fahrschulbetrieb mit

    Wenn ein solcher Gutschein mit dem vollen Preis für die vom Aussteller geschuldete Leistung bezahlt wird, bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses des Ausstellers daran, mit dem Ablauf der Befristung nicht auf die geschuldete Leistung in Anspruch genommen zu werden (BGH, a. a. O. im Hinblick auf die Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten; OLG München, Urteil vom 17.1.2008, 29 U 3193/07, NJW-RR 2008, 1233, zitiert nach Juris, zur Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen).
  • LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21

    Deutsche Post darf Gültigkeit von Mobiler Briefmarke bzw. Portocode nicht auf 14

    Durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren (vgl. § 195 BGB a.F.) auf drei Jahre (vgl. § 195 BGB) im Rahmen der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber allerdings bereits den Interessen der Schuldner Rechnung getragen; damit haben sich die Anforderungen an die Rechtfertigung von AGB, die eine kürzere als die gesetzliche Verjährungsfrist zur Anspruchsdurchsetzung statuieren, erhöht (OLG München, Urt. v. 17.1. 2008 - 29 U 3193/07, NJW-RR 2008, 1233).
  • LG Düsseldorf, 20.03.2009 - 22 S 377/08

    Verfall von Bonuspunkten aus Vielfliegerprogramm

  • VG Hannover, 17.06.2009 - 11 A 4402/07

    Angebot ad incertam personam; Freispiel; Gutschein; Inhaberzeichen;

  • LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung durch

  • LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08

    Abflugverzögerung von etwas mehr als 23 Stunden bei Nutzung der gleichen Maschine

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