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OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4110
Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags - rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 4110
Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags
Verfahrensgang
- LG Kempten, 19.12.2006 - 325 Js 1846/06
- OLG München, 01.02.2007 - 1 Ws 111/07
Wird zitiert von ...
- OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 150/08
Pflichtverteidigergebühren: Einrechnung der Mittagspause in die Dauer der …
Der Senat folgt insoweit dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007 - 2 Ws 807-809/07 K), der seinerseits auf den Beschluss des 1. Strafsenats vom 1.2.2007 - 1 Ws 111/07 - Bezug genommen hat, wonach bei der Festsetzung des Längenzuschlags die Zeit der Mittagspause in die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an der Hauptverhandlung nicht einzurechnen ist (ebenso OLG Koblenz [2. Strafsenat] NJW 2006, 1149; OLG Nürnberg Beschluss vom 22.10.2007 - 1 Ws 541/07 - OLG Celle NStZ-RR 2007, 391; OLG Bamberg AGS 2006, 124; a.A. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150; OLG Stuttgart StV 2007, 479; OLG Hamm StrafO 2006, 173).Zu Recht weist im Übrigen der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 1.2.2007 - 1 Ws 111/07 - darauf hin, dass Mittagspausen allgemein der Regeneration dienen und üblicherweise von Rechtsanwälten auch an Arbeitstagen eingelegt werden, an denen sie ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb einer Hauptverhandlung nachgehen.