Rechtsprechung
OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 § 22 Abs. 1; BGB § 242
Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der Eigentumswohnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wintergarten ist zustimmungspflichtig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wintergarten ist bauliche Veränderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstufung der Errichtung eines Wintergartens als bauliche Veränderung; Verpflichtung zur Entfernung eines Wintergartenanbaus; Zustimmungspflicht zu einer Baumaßnahme; Formerforderniss einer Zustimmung zu einer baulichen Veränderung durch den Bauträger oder die teilenden ...
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 20/04
- LG München I, 23.02.2005 - 1 T 11048/04
- OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
Zur Zulässigkeit der Durchführung baulicher Veränderungen an Wohneigentum - hier: …
Dies gilt um so mehr als durch einen dauerhaften unmittelbaren Zugang vom Wohnbereich zum Garten typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als bei einem nur auf Umwegen zu erreichenden Garten (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833; BayObLG NZM 1998, 444;… Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflge 2005 § 22 Rdz 14). - OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des …
a) Bei der Errichtung einer Pergola handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833 und 2006, 130;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 99 m.w.N.).Hinzu kommt, dass durch eine dauerhaft überdachte Terrassenkonstruktion typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als durch eine nicht überdachte Terrasse (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833).