Rechtsprechung
OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Gold und Silber seit 1843 - Zur Irreführung durch eine Alters- und Traditionswerbung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 UWG
Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Gold und Silber seit 1843"
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lhr-law.de (Zusammenfassung)
Umfang des Unterlassungsanspruchs am Beispiel einer irreführenden Alters- und Traditionswerbung
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bei der Übernahme von Markenrechten ohne den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens darf nicht mit dessen über 150-jähriger Tradition geworben werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung mit Traditionsbezeichnungen
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Werbung mit Unternehmenstradition
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbs durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens; Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens
- Jurion (Kurzinformation)
Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung ist wettbewerblich relevant
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Aussage "Degussa: Gold und Silber seit 1843" irreführend Alterswerbung
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Werbung mit Firmengeschichte: Wann dürfen Händler mit der Aussage seit 1843 werben?
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Irreführende Alterswerbung für Unternehmen mit "Degussa: Gold und Silber seit 1843"
Verfahrensgang
- LG München I, 10.04.2013 - 37 O 23638/12
- OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 300
- MIR 2014, Dok. 014
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung
Denn die Werbung mit einer Historie bewirkt, dass der Verkehr dem konkreten Geschäftsbetrieb besondere Erfahrungen auf dem betreffenden Gebiet, Zuverlässigkeit und langjährige Wertschätzung zumisst (vgl. BGH GRUR 2003, 628, 630 [BGH 07.11.2002 - I ZR 276/99] - Klosterbrauerei; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301).dd) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenes Familienmitglied bei Neugründung eines branchengleichen Geschäfts auf die Tradition des Familiennamens und die Leistungen des Gründers hinweisen darf, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412, 414 - Graphia; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301;… Bornkamm, aaO Rn. 5.64 ).