Rechtsprechung
OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2966/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des Anlageberaters zur Offenlegung für den Vertrieb gezahlter "Innenprovisionen" und zur Plausibilitätsprüfung des Anlagekonzepts (Medienfonds)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung
Besprechungen u.ä.
- rechtinfo.de (Kurzanmerkung)
VIP 4 Medienfonds: Bank verschlief Prospektprüfung - Prospekt muss auf steuerliche Auswirkungen einer Schuldübernahme eingehen
Verfahrensgang
- LG München I, 02.04.2008 - 22 O 19429/08
- LG München I, 02.04.2009 - 22 O 19429/08
- OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2966/09
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 17.12.2013 - 34 U 110/11
Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3
Darüber hinaus haben die Kläger der Beklagten eine Verletzung ihrer Plausibilitätsprüfungspflichten vorgeworfen und unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 08.02.2010 - 17 U 2966/09 - folgende Prospektmängel gerügt:. - LG Dortmund, 08.06.2011 - 1 O 172/09
Anspruch aufgrund Aufklärungspflichtverletzungen aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. …
Für diese muss die Beklagte vielmehr selbst die Verantwortung übernehmen (vgl. auch OLG München, Urteil verkündet am 08.02.2010, Aktenzeichen: 17 U 2966/09). - LG Siegen, 16.03.2012 - 2 O 220/11
Verschweigen von Rückvergütungen einer Fondsgesellschaft beim Vertrieb von …
Eine derartige Anrechnung ist nicht vorzunehmen, da diese Vorteile regelmäßig dadurch ausgeglichen werden, dass die von der Klägerin erhaltenen Schadensersatzzahlungen als steuerliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gewertet werden und damit selbst steuerpflichtig sind (vgl. OLG München, Urteil vom 08.02.2010 - 17 U 2966/09; BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08).
- LG Siegen, 16.03.2012 - 2 O 218/11
Verschweigen von Rückvergütungen einer Fondsgesellschaft beim Vertrieb von …
Eine derartige Anrechnung ist nicht vorzunehmen, da diese Vorteile regelmäßig dadurch ausgeglichen werden, dass die vom Kläger erhaltenen Schadensersatzzahlungen als steuerliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gewertet werden und damit selbst steuerpflichtig sind (vgl. OLG München, Urteil vom 08.02.2010 - 17 U 2966/09; BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08). - LG Siegen, 16.03.2012 - 2 O 81/11
Pflichtverletzung einer Bank durch Verschweigen von Rückvergütungen beim Vertrieb …
Eine derartige Anrechnung ist nicht vorzunehmen, da diese Vorteile regelmäßig dadurch ausgeglichen werden, dass die vom Kläger erhaltenen Schadensersatzzahlungen als steuerliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gewertet werden und damit selbst steuerpflichtig sind (vgl. OLG München, Urteil vom 08.02.2010 - 17 U 2966/09; BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08). - LG Dortmund, 01.06.2010 - 1 O 74/09 Für diese muss die Beklagte vielmehr selbst die Verantwortung übernehmen (vgl. auch OLG München, Urteil verkündet am 08.02.2010, Aktenzeichen: 17 U 2966/09).
- LG Siegen, 16.03.2012 - 2 O 219/11
Verschweigen von Rückvergütungen der Fondsgesellschaft beim Vertrieb von Anteilen …
Eine derartige Anrechnung ist nicht vorzunehmen, da diese Vorteile regelmäßig dadurch ausgeglichen werden, dass die von der Klägerin erhaltenen Schadensersatzzahlungen als steuerliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gewertet werden und damit selbst steuerpflichtig sind (vgl. OLG München, Urteil vom 08.02.2010 - 17 U 2966/09; BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08).