Rechtsprechung
OLG München, 08.09.1995 - 21 U 6375/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535
- rechtsportal.de
BGB § 535
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02
Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag
Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581).Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581).
- OLG München, 18.10.2002 - 21 U 2900/02
"Weitergabe" gemieteter Räume einer Anwaltskanzlei an Nachfolger
Andererseits steht diese Vertragsklausel im Kontext der anderen in § 9 des Mietvertrages getroffenen Regelungen, welche die Benutzung der Mieträume und die Untervermietung regeln und mit den dort vereinbarungsgemäß aufgestellten Erfordernissen die Rechte des Vermieters stärken (zu dieser Vertragsklausel siehe bereits Senatsurteil vom 08.09.1995, OLG-Report 1996, 39/40). - OLG Rostock, 14.01.2010 - 3 U 50/09
Pflicht des Vermieters von Gewerberaum zur Entlassung des Mieters gegen …
Gleiches gilt, wenn der Mieter die Ursachen selbst oder bewusst gesetzt hat (OLG München, ZMR 1995, 156; OLG München ZMR 1995, 579 ;… Wolf/Eckert/Ball, aaO., Rn. 595).